(lby) Zwei Eurofighter der Luftwaffe haben in Bayern eine türkische Verkehrsmaschine bis zur österreichischen Grenze verfolgt – weil der Pilot nicht erreichbar war. Der Mann habe vermutlich vergessen, die richtige Funkfrequenz einzuschalten, sagte Ralf Schmitt, Sprecher des Jagdgeschwaders 74 in Neuburg an der Donau am Dienstag und bestätigte damit Medienberichte.
Die Luftwaffenpiloten versuchten, ihren zivilen Kollegen durch Signale aufmerksam zu machen und übergaben die Begleitung an der österreichischen Grenze an die Luftwaffe des Nachbarlands. Erst über Graz schaltete der Pilot dann die richtige Frequenz ein. Im Raum München war der Luftwaffeneinsatz am Wochenende für viele Bürger hörbar – denn die Eurofighter durchbrachen die Schallmauer, der Knall erschreckte manche.
Eine Seltenheit sind solche Einsätze nicht. „Das kommt im Schnitt einmal im Monat vor“, sagte Schmitt. In den allermeisten Fällen hätten die Piloten entweder vergessen, das Funkgerät einzuschalten oder auf die falsche Frequenz gestellt. „Manche Jahre ist es ein bisschen mehr, manche ein bisschen weniger, aber es kommt immer wieder vor.“
Das Jagdgeschwader 74 in Neuburg stellt die sogenannte „Alarmrotte“ der Luftwaffe für Süddeutschland – zwei Maschinen, die 24 Stunden in Dauerbereitschaft sind. Geht eine Meldung über ein besonderes Ereignis ein, müssen die Maschinen nach Vorschrift innerhalb von 15 Minuten in der Luft sein. „Sie schaffen es aber noch schneller“, sagte Schmitt. Piloten und Techniker des Geschwaders wechseln sich bei der Alarmrotten-Bereitschaft ab – sie haben jeweils eine Woche lang abwechselnd 24 Stunden Dienst und 24 Stunden frei, bevor sie wieder in den normalen Dienst wechseln.
Für große Diskussionen hatte der Einsatz der Luftwaffenpiloten in solchen Fällen im Jahr 2006 gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Initiative des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung (CDU), von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen zu lassen, für grundgesetzwidrig. Der Abschuss eines Passagierjets in einer solchen Extremsituation und die damit verbundene Tötung der Fluggäste und Besatzung durch den Staat verletzte die Menschenwürde, urteilten die Karlsruher Richter damals.