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WÜRZBURG/MÜNCHEN: Rechtssicherheit für Jäger: Drei Patronen in der Büchse erlaubt

WÜRZBURG/MÜNCHEN

Rechtssicherheit für Jäger: Drei Patronen in der Büchse erlaubt

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    „Unsere Jäger bekommen endlich Rechtssicherheit“, freut sich der CSU-Abgeordnete Manfred Ländner aus Kürnach (Lkr. Würzburg) in einer Pressemitteilung. Der Vorsitzende der Kreisgruppe Würzburg im Bayerischen Jagdverband (BJV) begrüßt die Ankündigung von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU), den Einsatz von halbautomatischen Büchsen bei der Jagd demnächst per Verordnung wieder zu ermöglichen. Für Ländner ein wichtiges Signal für die im frühen Herbst anstehenden Mais- und Erntedrückjagden“.

    Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Halbautomaten. Bei ihnen wird durch Betätigen des Abzuges nur ein Schuss abgegeben und die Waffe danach selbsttätig erneut schussbereit. Nach der Entscheidung vom 7. März sind solche Waffen nach dem Bundesjagdgesetz bereits dann verboten, wenn sie ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Patronen fassen kann – unabhängig davon, ob ein Jagdscheininhaber ein solches Magazin verwendet oder nicht.

    Urteil aus Leipzig sorgte für Unsicherheit und Unmut

    Das Urteil hatte bei Jägern für große Unsicherheit und für Unmut gesorgt. Tausenden drohe jetzt der Entzug ihren waffenrechtliche Erlaubnisse und „der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums“, beklagten Jagdverbände. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. „Gerade bei den für die Regulierung der Schwarzwildpopulation wichtigen Drückjagden kam diese Waffenart häufig zum Einsatz und ist wichtig für den jagdlichen Erfolg“, schreibt MdL Ländner, wohl wissend, dass die Schäden, die Wildschweine in der Landwirtschaft anrichten, in der Region Mainfranken besonders groß sind.

    Nun hat der Bundestag auch auf Initiative Bayerns beschlossen, Paragraf 19 des Bundesjagdgesetzes so zu ändern, dass es nach Inkrafttreten der Änderung bei der bisherigen jagdlichen Praxis bleibt. Da der Bundesrat zustimmen muss, kann das eine Weile dauern. Für die Übergangszeit gilt die Verordnung aus München, die im August in Kraft treten soll. Sie erlaubt den Einsatz halbautomatischer Langwaffen, die mit bis zu drei Patronen geladen sind.

    Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, stellt Ländner klar. Ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich.

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