Die fünf Landtagsfraktionen kamen am Donnerstag nach einer ebenso langwierigen wie fröhlichen Rechtsdebatte im Verfassungsausschuss zu der Auffassung, dass die sogenannte Frankenfahne keine staatliche Flagge ist, aber als eine Art Werbemittel für den Frankentag (heuer: 7. Juli) gehisst werden darf - ebenso wie etwa in Bayreuth auch Fahnen für die Wagner-Festspiele gehisst werden.
MÜNCHEN