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MÜNCHEN: Staatsgebäude: Fränkischer Rechen darf gehisst werden

MÜNCHEN

Staatsgebäude: Fränkischer Rechen darf gehisst werden

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    Der rot-weiße fränkische Rechen (rechts oben) ist Teil der bayerischen Flagge.
    Der rot-weiße fränkische Rechen (rechts oben) ist Teil der bayerischen Flagge. Foto: Anderlohr Karl (MainPost)

    Die fünf Landtagsfraktionen kamen am Donnerstag nach einer ebenso langwierigen wie fröhlichen Rechtsdebatte im Verfassungsausschuss zu der Auffassung, dass die sogenannte Frankenfahne keine staatliche Flagge ist, aber als eine Art Werbemittel für den Frankentag (heuer: 7. Juli) gehisst werden darf - ebenso wie etwa in Bayreuth auch Fahnen für die Wagner-Festspiele gehisst werden.

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