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SONNEBERG/ERFURT/MÜNCHEN: Thüringer Franken machen ernst

SONNEBERG/ERFURT/MÜNCHEN

Thüringer Franken machen ernst

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    ARCHIV - Ein Schild mit dem Wappen des Freistaats Bayern, aufgenommen am 11.04.2011 in Waidhaus (Oberpfalz) am deutsch-tschechischen Grenzübergang. Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Foto: Armin Weigel dpa (zu dpa "Bayern verklagt Volkswagen wegen Folgen des Diesel-Skandals" vom 02.08.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
    ARCHIV - Ein Schild mit dem Wappen des Freistaats Bayern, aufgenommen am 11.04.2011 in Waidhaus (Oberpfalz) am deutsch-tschechischen Grenzübergang. Bayern wird Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen. Foto: Armin Weigel dpa (zu dpa "Bayern verklagt Volkswagen wegen Folgen des Diesel-Skandals" vom 02.08.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Foto: Armin Weigel (dpa)

    Der Verein Henneberg-Itzgrund-Franken mit Sitz in Frankenblick (Thüringen, Lkr. Sonneberg) sammelt seit Donnerstag Unterschriften für einen Wechsel des Landkreises Sonneberg in den Freistaat Bayern. Der Verein kämpft seit Jahren dafür, dass die Landesregierung in Erfurt die fränkische Identität des heutigen Südthüringens anerkennt. Ein Offener Brief enthielt 13 Forderungen an Erfurt, von dort kam keine Antwort. Deswegen jetzt die Unterschriftensammlung.

    Die Franken-Lobby spricht üblicherweise für mehrere Landkreise südlich des Rennsteiges. Eine Pressemitteilung vom 31. August erklärt, warum die Aktion jetzt auf den Landkreis Sonneberg beschränkt ist.

    Sonneberg ist seit Jahren Mitglied der metropolregion Nürnberg

    Zum einen könne man derzeit nur dort mit einer deutlichen Mehrheit für einen Wechsel nach Bayern rechnen. Zum anderen ist Sonneberg schon seit Jahren Mitglied der Europäischen Metropolregion Nürnberg und mit der Region Coburg eng verwoben. Als Hauptgrund nennt der Verein, dass die Beschränkung auf ein Gebiet mit weniger als 50 000 Einwohner das Verfahren deutlich erleichtere.

    Gemeint ist die Neugliederung nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes. In dieser Variante sei eine Zustimmung der beteiligten Bundesländer oder ein Staatsvertrag zwischen diesen „nicht zwingend notwendig“, heißt es in der Verlautbarung vom Mittwoch. Der Wortlaut des Grundgesetzes spricht eine andere Sprache. Demnach müssten Thüringen und Bayern einen Staatsvertrag schließen, der bedürfte der Zustimmung durch einen Volksentscheid zumindest in den betroffenen Teilgebieten.

    Herrmann: Umgliederung klappt nur mit Zustimmung Thüringens

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte sich bereits im März zum Wechselwunsch der Sonneberger geäußert: „Eine mögliche Umgliederung kann nur dann klappen, wenn sich der Freistaat Thüringen einer Neugliederung der Teilgebiete nicht von vorneherein verschließt. Bei den Verwaltungsinterna unserer Nachbarn werden wir uns nicht einmischen.“

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