Richter Tobias Pichlmaier, Pressesprecher des Landgerichts, bestätigte auf unsere Anfrage die Entscheidung der 9. Zivilkammer des Landgerichts vom Mittwoch. Die Anzeige einer Nachbarin hatte den Schlosser 2002 ins Gefängnis gebracht. Die Frau behauptete damals, er habe sie vergewaltigt. Der bei MAN in München arbeitende Mann wurde am Arbeitsplatz festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld, doch die Justiz glaubte ihm nicht. Nach zwei Monaten Untersuchungshaft kündigte ihm MAN, wo er seit 1995 gearbeitet hatte. Zwar klagte der Untersuchungshäftling dagegen beim Arbeitsgericht. Doch er bekam lediglich eine Abfindung von 10 000 Euro.
MÜNCHEN