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ASCHAFFENBURG: Urteil zu Mord an schwangerer Rebecca am Donnerstag

ASCHAFFENBURG

Urteil zu Mord an schwangerer Rebecca am Donnerstag

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    Urteil zu Mord an schwangerer Rebecca am Donnerstag
    Urteil zu Mord an schwangerer Rebecca am Donnerstag Foto: Manfred Schweidler

    Muss Jens M. für den Mord an seiner hochschwangeren Freundin Rebecca lebenslang hinter Gitter? Die Frage steht im Mittelpunkt des Urteils, das – schneller als ursprünglich geplant – an diesem Donnerstag am Landgericht Aschaffenburg fallen soll. Ursprünglich sollte der Prozess bis Mitte Juni dauern.

    Nun liegen die Fakten weit schneller auf dem Tisch. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr war die Leiche der vermissten 24-Jährigen nach intensiver Suche gefunden worden – in einer Garage in einem Gewerbegebiet bei Großostheim (Lkr. Aschaffenburg). In der Nacht zuvor hatten Jens M. und sein Komplize Benjamin E. der Kripo gestanden, wo das Versteck war. Als der Mörder die Hochschwangere tötete, nahm er auch dem Kind das Leben, das wenige Tage später geboren werden sollte.

    Jens M. war mit einer anderen Frau verheiratet und wollte das Kind mit Rebecca nicht haben. Mehrfach übte er Druck aus, um sie zu einer Abtreibung zu bewegen, was Rebecca ablehnte. Die 24-Jährige wurde vermisst, nachdem eine Freundin Rebeccas am Telefon mitgehört hatte, dass Jens M. zu einer Aussprache in ihre Wohnung kam.

    Im Prozess gestand Rebeccas Ex-Freund bereits frühzeitig, die Mutter seines ungeborenen Kindes getötet zu haben. Er erweckte aber den Anschein, es sei „ein Blackout“, also eine Affekthandlung aufgrund von Rebeccas provokantem Verhalten bei der Aussprache gewesen.

    Kabelbinder mitgebracht

    Doch eine Reihe von Hinweisen deutet eher auf geplanten Mord hin: Jens M. brachte die Kabelbinder mit, mit denen er Rebecca erwürgt haben soll. Er besorgte sich von Benjamin E., seinem mitangeklagten Kumpel, ein Alibi und lieh sich dessen Auto (mit geklauten Nummernschildern) zum Abtransport der Leiche. Er hatte ein Betttuch dabei, in das er die Leiche wickelte, um sie zum Auto zu schleifen. Und er mietete als Versteck die heruntergekommene Garage, die inzwischen abgerissen ist.

    An der Schuldfähigkeit von Jens M. hatten Gutachter trotz seines Drogenkonsums keine Zweifel. Benjamin E., der wegen Beihilfe auf der Anklagebank sitzt, leugnete zunächst jede Beteiligung und jedes Mitwissen. Aber er knickte während des Prozesses ein und revidierte seine Aussage.

    In der Verhandlung gab es erschütternde Momente – etwa, als der Film von der Rekonstruktion der Tat durch Aschaffenburger Mordermittler gezeigt wurde. Jens M. wirkte wie in einem Alptraum, als er erneut an den Tatort am Waldrand kam, an dem Rebecca erwürgt worden war.

    Ebenso beeindruckt lauschten Gericht und Zuschauer einem von der Polizei abgehörten Telefonat des Lkw-Fahrers in der Nacht vor seiner Festnahme im Mai 2015. Der andere Lkw-Fahrer wusste, dass Rebecca von Jens M. schwanger war. Zu dem Zeitpunkt wurde immer deutlicher, dass Rebecca einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. „Theoretisch hättest du das sein können“ sagte er am Telefon. Und Jens M. antwortete: „Ich hätte auch ein richtiges Motiv dafür“.

    Nach der ursprünglichen Planung des Landgerichts war das Urteil erst Mitte Juni geplant. Nun halten am Mittwoch, 11. Mai, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage ihre Plädoyers. Am Donnerstag will die 1. Strafkammer ihr Urteil fällen.

    Rebeccas Eltern hatten zu Prozessbeginn durch ihre Anwältin erklären lassen, sie hofften „auf ein faires Verfahren und ein gerechtes Urteil.“ Für sie geht es im Urteil auch um Schmerzensgeld. Nach dem Adhäsionsverfahren können solche zivilrechtlichen Ansprüche schon im Strafprozess geltend gemacht werden, dann entscheiden Strafrichter über diese Ansprüche. Der Vorteil: Es ist kein gesondertes Verfahren vor einem Zivilgericht notwendig. Wird das Urteil rechtskräftig, können die Geschädigten das Geld zumindest einfordern. Ob Jens M. dafür Geld hat, muss sich aber erst zeigen.

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