Kindergrundsicherung

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern erhalten

Künftig soll es statt dem Kindergeld eine Kindergrundsicherung geben. Wie diese ausgestaltet ist und wie viel Geld der Staat pro Kind zahlt, lesen Sie hier.
Unterstützende Hilfe: Kindergeld ist eine Leistung, die auch EU-Ausländern in Deutschland zusteht. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn       -  Das Kindergeld soll 2025 durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild) | Das Kindergeld soll 2025 durch die sogenannte Kindergrundsicherung ersetzt werden.

Paare, die Kinder haben, können derzeit als staatliche Unterstützung Kindergeld beantragen, dass monatlich ausbezahlt wird. Ab 2025 soll es das nicht mehr geben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte die Kindergrundsicherung einführen. Was es damit genau auf sich hat und wie viel Geld Eltern dann für ihre Kinder bekommen, erfahren Sie hier.

Warum kommt die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll helfen, die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen vor allen Dingen einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, damit die Kinder später bessere Chancen im Leben haben.

Was umfasst die Kindergrundsicherung?

Die Kindergeldsicherung soll bisherige Leistungen bündeln. Dazu gehören unter anderem das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Kinderfreibetrag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

Zudem soll der Zugang vereinfacht werden. Bislang müssen Eltern alle Hilfen bei verschiedenen Behörden beantragen, sodass viele Familien die Ansprüche, die ihnen eigentlich zustehen, geltend machen. Die Kindergrundsicherung soll das ändern und alles einheitlicher und einfacher machen. So sollen sich Eltern die Unterstützung nicht mehr holen müssen, denn der Staat hat laut Familienministerin Lisa Paus eine "Bringschuld".

Wie hoch ist die Grundsicherung für ein Kind?

Noch ist die Kindergrundsicherung nicht beschlossene Sache, aber ein Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht vor, dass die Unterstützung aus zwei Teilen bestehen soll: Grundbetrag und Zusatzbetrag.

Grundbetrag:

  • Laut der Planung soll der Grundbetrag mindestens so hoch sein, wie das jetzige Kindergeld. Nach einer Erhöhung Anfang 2023 beträgt es monatlich 250 Euro pro Kind.
  • Der Grundbetrag soll für jedes Kind gezahlt werden.
  • Er soll alle zwei Jahre überprüft und - falls erforderlich - angepasst werden.
  • Der Grundbetrag kann nicht mit anderen Sozialleistungen der Eltern, wie zum Beispiel dem Bürgergeld, verrechnet werden.

Zusatzbetrag:

  • Der Zusatzbetrag umfasst eine Pauschale für Bildung und Teilhabe - im Moment sind dafür 15 Euro vorgesehen.
  • Zudem soll eine Kinderwohnkostenpauschale von derzeit 150 Euro inbegriffen sein.
  • Der Zusatzbetrag hängt vom Einkommen der Eltern ab, wird also nicht für jedes Kind bezahlt. Je höher das Einkommen ist, desto weniger Geld erhalten die Eltern zusätzlich für jedes Kind. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen fällt es komplett weg. Bislang ist noch keine Grenze bekannt.

Genau wie das Kindergeld, soll die Kindergrundsicherung alle Kinder unterstützen - ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche beziehungsweise Erwachsene, die eine Ausbildung machen, sollen die Unterstützung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, erhält die Hilfe noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder, die nicht mehr zuhause bei ihren Eltern wohnen, sollen die Kindergrundsicherung direkt bekommen.

Wie bekommt man die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung muss bei der Familienkasse beantragt werden. Künftig soll dafür aber auch ein neues Online-Portal zur Verfügung stehen, womit die Beantragung einfacher vonstattengehen soll. Auch eine App für das Smartphone soll dafür künftig bereit stehen.

Zudem sollen Eltern bei der Kindergrundsicherung keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen, da die Informationen direkt vom Finanzamt übertragen werden sollen.

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