Hilfsmittel sollen helfen - und zwar Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Sie sollen damit ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen bewältigen können. Grundsätzlich sind Hilfsmittel bewegliche Produkte oder Gegenstände, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Einbau einer Rampe vor der Haustür gehört nicht dazu, aber zum Beispiel ein Hörgerät, eine Prothese oder ein Rollstuhl.
Berlin