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München: Pferdekauf: Sommerekzem nach Übergabe ist kein Rückgabegrund

München

Pferdekauf: Sommerekzem nach Übergabe ist kein Rückgabegrund

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    Das Sommerekzem ist eine allergische Hauterkrankung, bei der Pferde auf den Speichel bestimmter stechender Insekten reagieren.
    Das Sommerekzem ist eine allergische Hauterkrankung, bei der Pferde auf den Speichel bestimmter stechender Insekten reagieren. Foto: Angelika Warmuth/dpa/dpa-tmn

    Wird wenige Tage nach dem Pferdekauf die Hautkrankheit Sommerekzem festgestellt, muss der Käufer das Tier nicht unbedingt zurücknehmen. Das entschied nun das Landgericht München I in einem Urteil (AZ: 2 O 8062/22). Darauf weist das Portal Anwaltauskunft.de hin. 

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