Wird wenige Tage nach dem Pferdekauf die Hautkrankheit Sommerekzem festgestellt, muss der Käufer das Tier nicht unbedingt zurücknehmen. Das entschied nun das Landgericht München I in einem Urteil (AZ: 2 O 8062/22). Darauf weist das Portal Anwaltauskunft.de hin.
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