Kassel
(ddp)
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV reißt die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag mitteilte, gingen im vergangenen Jahr 174 618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein – gut 38 000 mehr als 2007. Das entspricht einem Zuwachs um knapp 28 Prozent.
„Der bisherige Trend hat sich nicht nur weiter fortgesetzt, sondern noch weiter verstärkt“, sagte Gerichtssprecher Thomas Voelzke. BSG-Präsident Peter Masuch forderte die Bundesregierung auf, die Arbeitsmarktreform unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung nachzubessern. „Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ebenso wie die Kostentragung für Unterkunft und Heizung scheinen mir noch klarstellungsbedürftig.“
Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel machte für die Klageflut aber auch die für die Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen zuständigen Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verantwortlich: Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose immer wieder neu vor Gericht ziehen: „Das ist ein Perpetuum Mobile.“