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BERLIN: „Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin“ gilt nicht mehr

BERLIN

„Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin“ gilt nicht mehr

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    „Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin – das gilt nicht mehr“, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) laut dem Berliner „Tagesspiegel“. Nach der Scheidung soll der oder die „Ex“ möglichst zügig arbeiten gehen, auch wenn der Lebensstandard sinkt. Eine Zahnarzthelferin etwa muss in ihren Beruf zurückkehren, auch wenn sie mit einem Zahnarzt verheiratet war.

    Für wen gilt die Änderung?

    Die Reform soll ab 1. Januar 2008 in Kraft treten. Sie gilt zunächst für Trennungen und Scheidungen ab dem Stichtag. Aber auch „Altfälle“ sollen erfasst werden, allerdings nur, wenn es „zumutbar“ ist. Dies müssen Gerichte auslegen und das wird wohl eine Prozesslawine auslösen.

    Wer profitiert von der Reform?

    Allen voran die Kinder, die im Unterhaltsrecht Vorrang vor ehemaligen und aktuellen Partnern bekommen. Kinder im Osten Deutschlands bekommen ein Bonbon: Sie können sich auf höheren Unterhalt freuen, weil die Sätze in West und Ost vereinheitlicht werden. Zu den Gewinnern gehören auch nicht verheiratete Eltern, die Kinder betreuen. Sie haben künftig dieselbe Rangposition wie geschiedene Eltern (Rang zwei) und genießen die gleichen Fristen. Künftig sollen alle Eltern – ob verheiratet oder nicht – nach dem dritten Lebensjahr des Kindes (zumindest Teilzeit) arbeiten, es sei denn, sie finden keine Betreuung oder das Kind braucht intensivere Betreuung.

    Wer gehört zu den Verlierern?

    „Die größten Verlierer sind geschiedene Ehepartner nach kurzer, kinderloser Ehe“, sagen Anwälte. „Vorher Krankenschwester, dann Arztgattin, hinterher Krankenschwester.“ Wer lange verheiratet war und seinen Job mit Billigung des Partners aufgegeben hat, genießt Vertrauensschutz. Wer keine gemeinsamen Kinder hat, wird nach langer Ehe im Unterhaltsrecht auf eine Stufe (Rang zwei) mit erziehenden Müttern und Vätern gestellt. Ab wann man „lange verheiratet“ ist, ist Auslegungssache, die Gerichte klären müssen. Findet man nach der Kindererziehung keine Arbeit, wird das beim Unterhalt berücksichtigt.

    Was soll noch geändert werden?

    Ministerin Zypries krempelt das Familienrecht ordentlich um. Sie will den Versorgungsausgleich neu regeln, bei dem nach der Scheidung Rentenansprüche der Partner aufgeteilt werden. Ebenso den Zugewinnausgleich, bei dem das in der Ehe erworbene Vermögen verteilt wird.

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