Gut, dass sich langsam, aber sicher auch in der Union die Einsicht durchsetzt, dass die Homo-Ehe der klassischen Ehe einkommensteuerrechtlich gleichgestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich bald ähnlich urteilen, so wie es jetzt entschieden hat, dass die bis 2010 bestehende Benachteiligung bei der Grunderwerbssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen hat.
Leitartikel