(ddp) Ein Parteiausschlussverfahren kann laut Organisationsstatut der SPD dann gegen ein Mitglied eingeleitet werden, wenn es „das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht“. Voraussetzung ist nach Paragraph 35, dass „erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen“ wurde und „dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“.
Jede Gliederung (Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke) kann die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens beantragen – unabhängig davon, ob der Betroffene ihr angehört. Der schriftliche Antrag muss bei der Geschäftsstelle der zuständigen Schiedskommission eingereicht werden. Damit beginnt das Verfahren. Bis zur mündlichen Verhandlung dürfen nicht mehr als sechs Monate vergehen.
Bundesschiedskommission
Gegen eine Entscheidung der Unterbezirksschiedskommission können Antragsgegner oder Antragsteller Berufung bei der Bezirksschiedskommission einlegen. Bei einer weiteren Berufung entscheidet die Bundesschiedskommission. Schiedskommissionen dienen als „Parteigerichte“. Sie sind vor allem zuständig für Entscheidungen in Parteiordnungsverfahren sowie bei Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des Organisationsstatuts. Auch bei Verfahren bei Wahlanfechtung oder Nichtigkeit von Wahlen innerhalb der Partei müssen sie entscheiden.
In geheimer Wahl gewählt
Laut SPD werden für jede Schiedskommission ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter sowie vier weitere Mitglieder gewählt. Die Schiedskommissionen entscheiden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Schiedskommissionen werden von Parteitagen in geheimer Wahl auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen weder einem Vorstand der Partei angehören noch in einem Dienstverhältnis zur Partei stehen oder von ihr regelmäßige Einkünfte beziehen.
Mitglieder der Bundesschiedskommission der SPD sind derzeit Hannelore Kohl (Vorsitzende), Werner Ballhausen (stellvertretender Vorsitzender), Roland Rixecker (stellvertretender Vorsitzender), Kristine Keßler (Beisitzerin), Ilse Brusis (Beisitzerin), Thomas Notzke (Beisitzer) und Johannes Risse (Beisitzer).