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Der Leseranwalt: Ist es nötig, Namen von Tätern zu veröffentlichen, die zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden?

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Der Leseranwalt: Ist es nötig, Namen von Tätern zu veröffentlichen, die zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt werden?

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    Ein Mann wird zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. Ein Gericht befindet ihn des Mordes für schuldig. „Das Urteil erwächst in Rechtskraft“, sagen dazu Juristen. Danach fällt der Redaktion eine Entscheidung, die in solchen Fällen stets getroffen werden muss, nicht schwer: Sie nennt im Bericht darüber den Namen des Täters und bildet ihn ab. Das ist zulässig angesichts der Schwere dieser Straftat. Vor der Verurteilung war das nicht der Fall.

    Dennoch diskutierte man in der Redaktionskonferenz darüber, ob es wirklich nötig sei, den Namen des Verurteilten zu nennen und sein Bild zu zeigen. Auch ohne all dieses sei die Nachricht von der Verurteilung doch hinreichend verständlich. Name und Bild würden nichts mehr zur Sache tun, wenn es sich um keine Persönlichkeit handelt, die im öffentlichen Leben steht. Ohnehin darf der Täter im Zusammenhang mit seiner Tat in den Medien später nicht nicht mehr identifizierend genannt werden, wenn kein aktuell neuer Anlass besteht. Letzteres könnte der Fall sein, wenn der Mann irgendwann wieder straffällig würde.

    Wie denken Sie als Leserinnen und Leser darüber? Ist es wichtig, den Namen eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mörders in einem Medium zu verbreiten? Wenn ja, warum? Oder wird mit dem Namen nur Sensationslust bedient? Wie steht es um die spätere Resozialisierung, wenn Name und Bild im Internet erreichbar bleiben? Denn auch lebenslänglich Verurteilte kommen nach etwa 20 Jahren meist wieder auf freien Fuß. Ich bin gespannt auf Ihre Beurteilungen.

    Ihre Zusendungen kann ich mir ab sofort in Ruhe ansehen. Mit dieser Ansage wechsle ich das Thema, denn ich darf eine aktuelle Veränderung nicht verschweigen: Mit dem 1. Dezember bin ich gesetzlich in Rente. Das ist nicht gleich Ruhestand. Ich erspare Ihnen und mir alle Klischees, die einem solchen Ereignis anhaften. In der Sache bin ich nicht mehr Angestellter dieser Tageszeitung. Deshalb übe ich die damit verbundenen Tätigkeiten nicht mehr aus. Aber es gibt eine Ausnahme: Ich bleibe Leseranwalt. Also widme ich mich weiterhin Beschwerden über Inhalte, die mit der zuständigen Redaktion nicht zu klären sind. Ich versuche zu vermitteln, Leserinteressen Gehör zu verschaffen, aber auch Journalismus zu erklären. Interessante Vorgänge um Veröffentlichungen lesen Sie wie bisher in dieser Kolumne.

    Im Internet auf mainpost.de könnte es bald soweit sein, dass ich Kritik und Wünsche aus der Leserschaft noch in anderen Darstellungsformen erlebbar mache. Auch dazu freue ich mich über Vorschläge.

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