Mit ihrer Unabhängigkeit wollen Journalistinnen und Journalisten sowie Medien dem Vertrauen ihrer Leserschaft gerecht werden. Kein Dritter soll auf sie Einfluss nehmen können. Diese Freiheit schützt das Grundgesetz. Aber im Einzelfall kommt es dann doch auf alle Beteiligen an. So sichert der Pressekodex (Ziffer 6) die Glaubwürdigkeit der Presse noch freiwillig. Er fordert strikte Trennung der Funktionen, sollten Journalisten oder Verleger neben ihrer publizistischen Tätigkeit für Regierung, Behörde oder ein Wirtschaftsunternehmen tätig sein. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.
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