Lediglich prominente Persönlichkeiten, die ohnehin häufig Gegenstand von Veröffentlichungen sind (etwa bekannte Künstler, Bürgermeister oder Abgeordnete), müssen es sich meist gefallen lassen, in Text und Bild erkennbar zu sein. Erkennbar gemacht werden dürfen auch rechtskräftig verurteilte Straftäter nach Kapitalverbrechen.
Ich habe kurz zusammengefasst, was Journalisten im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Menschen zu beachten haben. Ich tue das, weil es zu identifizierenden Veröffentlichungen gekommen ist, die nicht gerechtfertigt gewesen sind. Um die nicht zu wiederholen, bleibt meine Erklärung allgemein gehalten. In einem Fall haben Personen der Redaktion ein Bild von einem interessanten Ereignis übergeben, das einen ihrer Bekannten zeigt. Die Redaktion ging davon aus, dass der mit dessen Veröffentlichung einverstanden war. Er war es nicht.
Die Beachtung von Persönlichkeitsrechten liegt in der Verantwortung der Journalisten. Sie müssen die Zustimmung einholen, bevor sie Personen, die in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind, erkennbar darstellen. Das gilt in erhöhtem Maße für Fotos. Besonders geschützt sind Kinder und nicht volljährige Jugendliche. Grundsätzlich dürfen die nur nach Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten namentlich genannt oder abgebildet werden.
Vorsichtshalber empfehle ich allen Leuten, die mit recherchierenden Journalisten sprechen, selbst unmissverständlich mitzuteilen, wenn sie mit einer Abbildung oder der namentlichen Nennung ihrer Person nicht einverstanden sind.
Wer allerdings eine öffentliche Veranstaltung besucht, muss damit rechnen, dass Medien von dort berichten. So kann er sich kaum dagegen wehren, wenn er sich auf einem Bild von diesem Ereignis in der Zeitung wiedererkennt. Und wer bei einer solchen Veranstaltung gar selbst auftritt, etwa bei einer Bürgerversammlung, muss sich meist sogar seine namentliche Nennung gefallen lassen, mindestens im Lokalteil.
Über alles das informiert zu sein, ist ziemlich wichtig geworden. Denn nicht nur, wer in dieser Zeitung erscheint, findet sich zusätzlich im Internet wieder, hier unter www.mainpost.de. Das heißt, er verschwindet nicht im Dunkel des Papierarchives, sondern bleibt voraussichtlich samt Bericht dauerhaft online schnell auffindbar. Das zu bedenken, empfehle ich jedem, bevor er sich in die Öffentlichkeit drängt.