Ihr Artikel vermittelt bei mir den Eindruck, man könne als privater PV-Einspeiser durch das „Osterpaket“ deutlich die eigenen Stromkosten senken und damit bares Geld sparen. Diesen Eindruck kann ich als privater PV-Einspeiser nicht teilen. Ich sehe das ganz einfach so: Ich erhalte für den „Überschuss-Strom“ meiner 5-KW-PV-Anlage eine Einspeisevergütung von 6,93 Cent pro KWh, um diese KWh in der Strombezugszeit für schlappe 36 Cent „zurückzukaufen“. Man muss kein Wirtschaftsexperte sein, um festzustellen, dass diese Regelung eher dazu dient, die Gewinnmaximierung der Stromerzeuger zu steigern, als den Stromverbraucher zu entlasten. Zur Vergrämung der privaten Einspeiser kommt noch der enorme bürokratische Verwaltungsaufwand (Gewerbeanmeldung, GuV-Rechnung zur Steuererklärung, evtl. Umsatzsteuererklärung). Ich bin fest davon überzeugt, dass sehr viele PV-Betreiber künftig ihre Einspeisung einstellen werden und damit den Anteil an erneuerbarer Energie zur Erreichung der ohnehin völlig illusorischen Energieziele zusätzlich erschweren werden. Eine Regelung wie in Holland, Volleinspeisung ins Netz und den Überschuss als KWh-Guthaben mit der Stromrechnung zu verrechnen, ist in Deutschland offensichtlich mangels bürokratischen Verwaltungswahnsinns nicht möglich.
Peter Huber, 97499 Donnersdorf