Nach erfolgtem Missbrauch an einer Schülerin werden die Pensionsbezüge des Lehrers in die Rentenversicherung der Rentner entsprechend der Bruttoeinkommen übernommen und das völlig zu Recht. Unabhängig davon, dass dieser Missbrauch auf das Schärfste zu verurteilen ist, zeigt dies jedoch ganz deutlich noch weitere Faktoren auf, nämlich die unterschiedlichen Werte, die ein Beamter (40 Jahre Dienst! circa 3000 Euro) im Gegensatz zu gleichwertig qualifizierten Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung (dann 1500 Euro) erhält. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Formen der Besoldung Beamte/Arbeiter und Angestellte. Laut Herrn Manthey, Pressesprecher der Rentenversicherung, halbieren sich die Bezüge. Steuern aus den jeweiligen Bezügen werden für beide Gruppierungen fällig. An diesem Beispiel kann sich nun jeder selbst so seine Gedanken machen, wenn er für dann mindestens 45 Jahre gearbeitet hat und in der Rentenversicherung die Hälfte erhält. Wir reden natürlich jetzt schon von Spitzenrentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber sollten wir nachdenken, oder?
Richard Welzenbach, 97228 Rottendorf
Welch ein Hohn für alle Rentnerinnen und Rentner im deutschen Rentensystem! Ein straffälliger Beamter verliert seinen Pensionanspruch und wird durch die Überführung in das gesetzliche Rentensystem bestraft! Womit haben die Millionen Bezieher von gesetzlicher Rente diese Strafe verdient? Wie lange können und wollen die verantwortlichen Politiker diese Ungleichbehandlung von Rentnern gegenüber Pensionären noch vertreten? Die Höhe der Rente wird immer weiter gekürzt, die Pension von 70 Prozent der Bezüge wird weiterhin eisern verteidigt.
Jacqueline Füller-Zwerenz, 97204 Höchberg