Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist beschlossen. Am Freitag stimmten sowohl Bundestag, als auch Bundesrat dem Vorhaben zu. Insgesamt 5,5 Millionen Euro überweist der Bund den Ländern bis 2022 für eine bessere Kinderbetreuung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was sieht das Gesetz vor?
Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“, dem Prestigeprojekt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), will die Bundesregierung die Kindergärten und Kindertagesstätten im Land fördern. Kinder sollen besser betreut werden, Eltern dadurch entlastet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Dazu erhalten Länder und Kommunen bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden an Finanzhilfen. Los geht es im kommenden Jahr mit zunächst 500 Millionen Euro.
Wofür wird das Geld verwendet?
Das dürfen die Länder selbst entscheiden. Zum Beispiel können sie die Mittel einsetzen, um längere Kita-Öffnungszeiten zu ermöglichen, gesünderes Essen anzubieten oder mehr Erzieher einzustellen. Zudem soll das Gesetz die Grundlage dafür schaffen, dass Geringverdiener-Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.
Gerade gibt es Streit zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Investitionen. Deshalb wurde etwa die Umsetzung des Digitalpakts auf Eis gelegt. Ist dadurch auch das Gute-Kita-Gesetz bedroht?
Nein. Das Gute-Kita-Gesetz bildet in Sachen Bund-Länder-Finanzen eine Ausnahme und erfordert keine Grundgesetzänderung. Denn es wird anders finanziert, als etwa beim Digitalpakt geplant. Die Länder erhalten die Milliarden in den kommenden vier Jahren einfach über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen. Allerdings musste das Familienministerium von Franziska Giffey dazu mit allen 16 Ländern Einzelverträge über die Ziele und die Verwendung des Geldes schließen. Nur so kann garantiert werden, dass das Geld auch wirklich bei den Kitas landet und damit nicht etwa irgendwelche Haushaltslöcher gestopft werden.
Ab wann gilt das Gesetz?
Weil am Freitag im Eilverfahren zunächst der Bundestag und unmittelbar danach auch der Bundesrat zugestimmt haben, kann das Gesetz wie geplant bereits Anfang 2019 in Kraft treten. Im Bundesrat hatte das Land Schleswig-Holstein den Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um zu erreichen, dass sich der Bund zu einer Unterstützung der Länder über das Jahr 2022 hinaus verpflichtet. Doch dafür fand sich in der Länderkammer keine Mehrheit.
Endet die Förderung dann automatisch 2022?
Nicht, wenn es nach dem Willen von Familienministerin Giffey geht. Sie machte deutlich, dass es um ein Gesetz und nicht um ein einmaliges Förderprogramm gehe, aus dem sich der Bund irgendwann zurückzieht. Es gelte, die teils großen Unterschiede bei den Standards in den Kitas bundesweit auf Dauer anzugleichen. Dabei komme es auf einen „Dreiklang von Qualität, Kapazität und Personal“, so Giffey. Dass Giffey in Sachen Anschlussfinanzierung vage blieb, bemängelten unter anderem FDP und Linkspartei.
Welche Kritik gibt es noch an dem Gesetz?
Die Grünen haben das Gute-Kita-Gesetz in seiner endgültigen Form als schlechten Kompromiss kritisiert. „Der nach langem Gezerre erzielte Kompromiss der Koalition zum Kita-Qualitätsgesetz ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich Hoffnungen auf Verbesserungen des Gesetzes im parlamentarischen Verfahren gemacht haben“, sagte Günen-Chefin Annalena Baerbock unserer Zeitung. „Keine der grundlegenden Forderungen zur Qualitätsverbesserung oder dauerhaften Finanzierung wurde aufgegriffen“, kritisierte die Grünen-Politikerin. „Es bleibt dabei, bessere Kita-Qualität wird gegen die Beitragsfreiheit ausgespielt, betonte Baerbock. „Mit diesem Gesetzentwurf wird die Chance verschenkt, verbindliche Qualitätsstandards in alle Kitas zu bekommen.“