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BERLIN: Urteil aus Karlsruhe: Harte Hartz-IV-Sanktionen gekippt

BERLIN

Urteil aus Karlsruhe: Harte Hartz-IV-Sanktionen gekippt

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    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen verkündet.
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen verkündet. Foto: Foto: Deck, dpa

    Hartz-IV-Empfänger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen künftig nicht mehr mit einer drastischen Kürzung oder gar völligen Streichung ihrer Leistungen rechnen. Denn die Gesetze zu Kürzungen von Hartz-IV-Zahlungen sind teilweise verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, sind Abzüge von 60 Prozent und mehr nicht erlaubt. Grundsätzlich bleiben Strafen aber möglich.

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