Hartz-IV-Empfänger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen künftig nicht mehr mit einer drastischen Kürzung oder gar völligen Streichung ihrer Leistungen rechnen. Denn die Gesetze zu Kürzungen von Hartz-IV-Zahlungen sind teilweise verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, sind Abzüge von 60 Prozent und mehr nicht erlaubt. Grundsätzlich bleiben Strafen aber möglich.
BERLIN