Beim deutschen Staat sind gegenüber säumigen Unterhaltspflichtigen Forderungen im Umfang von mehr als fünf Milliarden Euro aufgelaufen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5,178 Milliarden Euro erfasst, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Martin Gassner-Herz mit. Der Betrag sei die Summe der in vielen Jahren aufgelaufenen Forderungen. Die „Welt” berichtete über die Antwort des Ministeriums, sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Berlin