Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Abend einstimmig verabschiedet. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Berlin