Die Ampel-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie nach eigener Aussage die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen.
Berlin