Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. „Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein”, sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post”. Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.
Berlin/Düsseldorf