Kaum eine andere angekündigte Rechtsnovelle hat bisher für so viel Aufregung gesorgt wie die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Es soll in den nächsten Monaten durch den Bundestag gepeitscht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien fragen sich allerdings jetzt schon, was da auf sie zukommt. Wie teuer wird die Heizwende? Ist ein Hausverkauf ratsam, um hohen Investitionskosten zu entgehen? Im Folgenden Antworten auf die drängendsten Fragen. Rechtssicher, und darauf sei ausdrücklich hingewiesen, ist das alles nicht, weil es eben noch kein Gesetz gibt. In der Tendenz zeigt sich aber: Grund zu unüberlegten Aktionen besteht nicht.
Muss die alte Heizung zum 1. Januar 2024 raus?
Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten. Nur wenn die Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann (Heizungshavarie) oder im Neubau sollen Öl- und Gasheizungen künftig verboten sein. Beim Ersatz sind Übergangsfristen von drei Jahren vorgesehen, bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn Jahren. Vorübergehend kann eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden – auch eine gebrauchte –, wenn innerhalb von drei Jahren auf eine neue, klimafreundliche Heizung umgestellt wird. Zudem ist grundsätzlich eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
Was muss eine neue Heizung können?
Für jede neu gebaute Heizung gilt ab Jahreswechsel, dass sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Denkbare Technologien neben der Wärmepumpe: Fernwärme, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie oder Heizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-Ready).
Muss das ganze Haus umgebaut werden?
Die Antwort lautet: Jein. „Für Wärmepumpen im Neubau empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz einer Fußbodenheizung“, sagt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Bei einer Modernisierung sollte immer vorab geprüft werden, ob eine Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern ausreichend Wärme erzeugt. „Wenn nicht, müssen einzelne Heizkörper vergrößert oder eine neue Flächenheizung nachträglich eingebaut werden“, erklären die Experten. Darüber hinaus macht das GEG Vorgaben für die Dämmung. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Übersicht.
Sollte das Haus besser schnell verkauft werden?
Die Antwort darauf lautet: Nein. „Panisch an Hausverkäufe zu denken, ist der falsche Ratgeber“, sagt der ZVSHK. Wer den Verkauf eines Hauses mit alter Technik in Erwägung zieht, sollte daran denken, dass eine Immobilie mit neuer Technik viel bessere Preise erzielt.
Was kosten die möglichen Umbauten?
Die Kosten, sagen die ZVSHK-Experten, lassen sich aus Handwerkssicht überhaupt nicht seriös beziffern. Nur so viel: „Bei unsanierten Häusern aus den 70er oder 80er Jahren ist eine Wärmepumpeninstallation schon eine Herausforderung.“ Entscheidend ist aber die Einzelfallbetrachtung. „Und das sollte auch der Rat an verunsicherte Hauseigentümer sein: Ruhe bewahren, mit Fachleuten reden“, sagte ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch unserer Redaktion. Ratsam ist es, einen Sanierungsfahrplan aufstellen zu lassen. Er wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1700 Euro bei größeren Wohnhäusern.