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Kommentar: Das Verfassungsgericht muss das neue Wahlrecht stoppen

Kommentar

Das Verfassungsgericht muss das neue Wahlrecht stoppen

Michael Pohl
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    Das Wahlrecht wird zum Dauerebrenner vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Das Wahlrecht wird zum Dauerebrenner vor dem Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck, dpa

    Auf den ersten Blick hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition mit der Unterschrift des Bundespräsidenten eine wichtige Hürde genommen. Doch ob die Deutschen wirklich eines Tages danach wählen werden, ist völlig offen.

    Bis zu ersten Wahl 2029 könnte das Gesetz bereits tot sein

    Zum einen soll das Gesetz wohl erst bei der Wahl 2029 greifen. Sollte die Union bis dahin wieder an einer Regierung beteiligt sein, dürfte sie es davor kippen. Doch aller Voraussicht nach wird das Bundesverfassungsgericht die Reform schon vorher zerfleddern. Die Karlsruher Richter rügten schon weit weniger schwerwiegende Eingriffe ins Wahlrecht.

    Die Wahlreform ist ein Frontalangriff auf einen Großteil der Menschen in Bayern

    Die Reform der Ampel ist ein Frontalangriff auf einen Großteil der bayerischen Wähler. Zum einen könnte der CSU der Verlust aller Mandate drohen. Selbst, wenn sie über die Fünf-Prozent-Hürde kommt, würden ganze Wahlkreise ohne einen Abgeordneten dastehen oder gar nur von der AfD repräsentiert werden.

    Das Gesetz reiht sich in handwerklich schlecht gemachte Vorhaben der Koalition ein und stößt viele Menschen unnötig vor den Kopf. Das Wahlrecht als Herzstück der Demokratie sollte von massivem parteitaktischen Missbrauch verschont bleiben.

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