Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler laufen Sturm gegen eine geplante Gesetzesänderung der Ampel-Bundesregierung. Ein Kernvorhaben der Novelle des Gesetzes mit der sperrigen Abkürzung "WissZeitVG": Nach der Promotion dürften wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch höchstens drei Jahre befristete Arbeitsverträge erhalten. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Eckpunktepapier des zuständigen FDP-geführten Bundesforschungsministeriums hervor.
Professoren protestieren gegen Ampel-Vorhaben – Ministerium rudert zurück

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