Der Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas Mulugeta ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Rund 14 Monate nach der Tat verließen die zwei Angeklagten im Alter von 30 und 32 Jahren das Potsdamer Landgericht am Freitag als freie Männer. Die Richter sahen keine ausreichenden Beweise für einen Schuldspruch. Ihr Vorsitzender Michael Thies verwies allerdings ausdrücklich darauf, die Rechtstaatsformel „Im Zweifel für den Angeklagten“ angewandt zu haben.
Es habe Indizien gegeben, die für eine Tatbeteiligung der Beschuldigten sprechen könnten, betonte Thies. Sie seien jedoch keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung. Das Votum der Richter entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Mulugeta akzeptierte die Entscheidung. Den Angeklagten war gefährliche Körperverletzung beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden. Sie hatten die Vorwürfe stets bestritten.
Der dunkelhäutige Akademiker war am Ostersonntag 2006 nach einem Wortgefecht und Beschimpfungen wie „oller Nigger“ an einer Potsdamer Haltestelle mit einem Schlag ins Gesicht niedergestreckt worden. Der gebürtige Äthiopier erlitt schwerste Kopfverletzungen und lag wochenlang im Koma.