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Das Ende der Glühbirne

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Das Ende der Glühbirne

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    Zerstörung einer 40-Watt-Glühbirne: Vom 1. September an dürfen traditionelle Glühbirnen nicht mehr in den Handel kommen. Dann gilt ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für alle Varianten mit mehr als 10 Watt.
    Zerstörung einer 40-Watt-Glühbirne: Vom 1. September an dürfen traditionelle Glühbirnen nicht mehr in den Handel kommen. Dann gilt ein Herstellungs- und Vertriebsverbot für alle Varianten mit mehr als 10 Watt. Foto: Foto: dpa

    An diesem Samstag wird sie wohl endgültig verschwinden: die Glühbirne. Dann tritt die vierte Stufe des Herstellungs- und Vertriebsverbotes für Glühlampen in Kraft, eine der unpopulärsten Entscheidungen der EU. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die 60-, 70- und 100-Watt-Kolben vom Markt verschwanden, erwischt es dieses Mal die 25- und 40-Watt-Birnen. Ab 1. September liegen nur noch Glüh- und Halogenglühlampen mit einem Lichtstrom von weniger als 60 Lumen in den Regalen, das entspricht etwa zehn Watt. Begründung: Die herkömmlichen Leuchtkörper setzen nur rund fünf Prozent der verbrauchten Energie in Licht um, der Rest wird als Wärme abgestrahlt. Das ergibt Energieklasse D – und ist für den Klimaschutz eindeutig zu wenig. Schließlich will die Gemeinschaft bis 2020 rund 39 Terawattstunden Energie einsparen. Das entspricht immerhin der Leistung von vier großen Kernkraftwerken im Dauerbetrieb.

    Dennoch: Bei den Verbrauchern hat die Entscheidung von 2008 für massive Verärgerung gesorgt. Fragen und Antworten dazu.

    Warum überhaupt das Verbot für herkömmliche Glühbirnen?

    Ganz einfach, sie gelten als unwirtschaftliche Stromfresser. Herkömmliche Glühbirnen verwandeln gerade einmal fünf Prozent der verbrauchten Energie in Licht, der Rest wird als Wärme abgegeben. Energiesparlampen kommen dagegen auf einen Wirkungsgrad von immerhin 25 Prozent.

    Was will die Europäische Kommission mit dem Verbot bewirken?

    Im Dezember 2008 gab die EU-Kommission bekannt, stufenweise den Vertrieb von Lampen mit geringer Energieeffizienz zu verbieten. Die EG-Verordnung 244/2009 soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die Bürger sollen zur Beleuchtung ihrer Wohnungen auf Energiesparmodelle umsteigen. Die sind allerdings deutlich teurer als herkömmliche Glühbirnen. Nach Angaben der Stiftung Warentest lohnt sich der Kauf aber, weil Energiesparlampen länger halten, weniger Strom verbrauchen – und dadurch auch weniger Energiekosten verursachen.

    Was ändert sich durch die EU-Verordnung?

    Seit September 2009 gilt das Verbot für Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt. Ein Jahr später wurden 60-Watt-Modelle vom Markt genommen, 2011 die mit 40. Ab 1. September nun gilt das Verbot auch für alle Modelle mit mehr als zehn Watt. Und von 2016 an sind Halogenlampen betroffen, die nicht so sparsam wie Energiesparlampen oder Leuchtdioden (LED) sind. Die Verordnung gilt allerdings nur für Haushaltslampen. Speziallampen, die unter anderem auf Baustellen, im Bergbau oder der Schifffahrt eingesetzt werden, sind nicht betroffen. Kritiker sagen, dass Händler und Industrie diese Regelung nutzen, um das Verbot zu umgehen. Schließlich seien diese „Speziallampen“, die es in Baumärkten und bei Onlinehändlern gibt, auch in privaten Haushalten einsetzbar.

    Was muss ich beachten, wenn ich noch herkömmliche Glühbirnen zu Hause habe?

    Niemand muss deswegen seine Standardglühbirnen wegwerfen. Restbestände dürfen in den Geschäften weiterhin verkauft werden. Die Verordnung besagt nur, dass ab 1. September keine Glühbirnen mehr in den Handel gebracht werden dürfen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes hält eine herkömmliche Glühbirne jedoch nur rund 1000 Stunden. Energiesparlampen haben dagegen eine Lebensdauer zwischen 6000 und 15 000 Stunden – je nach Qualität und Modell.

    Welche Lampen eignen sich als Alternative zur klassischen Glühbirne?

    Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Energiesparlampen oder Leuchtdioden (LED) zu kaufen. Letztere haben ebenfalls eine Lebensdauer von bis zu 15 000 Stunden. Aufgrund ihrer geringen Energieeffizienz seien Halogenlampen als Alternative zur Glühbirne nur bedingt empfehlenswert.

    Woran erkennt man, wie hell eine Energiesparlampe leuchtet?

    Die Glühbirne wurde nach der Wattzahl ausgesucht. Bei Energiesparlampen ist dieser Wert geringer. Für einen Vergleich gibt es eine Formel: „Ganz grob: Die Leuchtstärke der Glühlampe durch vier geteilt ergibt die Wattzahl der Energiesparlampe“, sagt Erhard Bülow, Energieberater der Verbraucherzentrale Berlin. Eine Energiesparlampe mit 15 Watt ist also etwa so hell wie eine 60-Watt-Glühbirne. Aber die Wattzahl wird nach und nach von den Verpackungen verschwinden. Denn die Helligkeit von Energiesparlampen wird in Lumen (ln) angegeben. Wer eine herkömmliche 25-Watt-Lampe adäquat ersetzen will, greift zu einer Energiesparlampe mit 200 Lumen (sieben Watt). Die 40-Watt-Lampe wird mit einer Lichtleistung von 400 Lumen (neun Watt) ersetzt, die bisherige 60-Watt-Birne von einer mit 700 Lumen. Die Helligkeit einer 100-Watt-Glühbirne schließlich entspricht einer Lichtleistung von 1400 Lumen.

    Sind Energiesparlampen wirklich so gefährlich?

    Nach Angaben der Umwelthilfe enthalten Energiesparlampen geringe Mengen giftigen Quecksilbers. Seit Januar 2012 beträgt dieser Grenzwert 3,5 Milligramm. Ab 2013 sind nur noch 2,5 Milligramm erlaubt. Die Verbraucherzentrale führt an, dass Energiesparlampen im Gegensatz zu Glühbirnen recycelt werden und wegen der längeren Lebensdauer weniger Müll anfällt. Die „Panikmache“ gegen Energiesparlampen hält auch Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der Christdemokraten im Europaparlament, für unangemessen. „Energiesparlampen enthalten nur maximal ein Zweihundertstel der Menge Quecksilber, die ein klassisches Fieberthermometer enthält und im Gegensatz zu Energiesparlampen kommen diese Thermometer, die immer noch zu Tausenden in deutschen Haushalten benutzt werden, direkt in den Mund, auch von Kindern.“ Energiesparlampen seien nichts anderes als die kompakte Version der klassischen Leuchtstoffröhre, die seit Jahrzehnten in Schulen und Kindergärten eingesetzt werden, „ohne dass es eine große Diskussion darüber gab“. Mit Informationen von dpa und afp

    • Weitere Informationen zu Energiesparlampen

    Die Geschichte der Glühbirne

    Die Erfindung der Glühbirne wird dem Amerikaner Thomas Edison zugeschrieben. Im Jahr 1879 präsentierte er die erste Kohlefadenglühlampe, die für längere Zeit brannte.

    Heinrich Goebel, einem Uhrmacher und Optiker aus Springe bei Hannover, gelang jedoch bereits 1854 die Entwicklung der ersten dauerhaft brennenden Glühlampe.

    In Deutschland spielte Siemens bei der Entwicklung eine Führungsrolle: 1882 eröffnete das Unternehmen die erste Glühlampenfabrik.

    Anfang des 20. Jahrhunderts begann die amerikanische Firma General Electric (GE) Birnen in der heute noch üblichen Form mit Wolfram-Glühdrähten zu produzieren.

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