Schmidt selbst ist mit sich im Reinen. Denn nach den „Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch die Mitglieder der Bundesregierung“ darf die Rheinländerin ihre Dienstlimousine auch privat nutzen – und privat versteuern. Die dienstliche Nutzung während ihrer Spanien-Urlaube in den Jahren 2006 bis 2008 begründete das Ressort von Ulla Schmidt mit dem notwendigen An- und Abtransport „der erforderlichen Büromindestausstattung zur Gewährleistung einer sicheren und ständigen Kommunikation mit dem Ministerium“. Den Richtlinien zufolge handelt es sich bei solchen An- und Abfahrten des Dienstwagens durch den Fahrer um dienstliche „Leerfahrten“.
Mal dienstlich, mal privat
Auf dieser Grundlage hätte Schmidt wohl auch die Daimler-Touren anlässlich ihres jüngsten Spanien-Urlaubs als überwiegend dienstlich deklariert, obwohl sie lediglich zwei vergleichsweise unbedeutende Diensttermine absolvierte. Offenbar unter dem Eindruck der kritischen Berichterstattung in den Medien hatte Schmidt ihren Spanien-Urlaub mit Ausnahme von zwei Fahrten, die lediglich 72 Kilometer ausmachten, plötzlich zur Privatangelegenheit erklärt. Der Bundesrechnungshof bescheinigte Schmidt daraufhin am 8. August, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.
Als Erklärung für Schmidts Sinneswandel schob ihr Ministerium nun nach: Die Fahrten von und nach Spanien – immerhin rund 5000 Kilometer – seien „als private und damit zu versteuernde Fahrten“ auszuweisen, „da mit Billigung der Ministerin der Sohn des Kraftfahrers im Dienstwagen mitgenommen wurde“. Durch die Umdeklarierung entging Schmidt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Bundesrechnungshof, denn eine derartige Untersuchung bezieht sich nach den einschlägigen Richtlinien nur auf dienstlich veranlasste Fahrten.
Die Opposition sieht in der Entwicklung ein neues Täuschungsmanöver seitens der Ministerin. Ihre jetzige Stellungnahme sei ein „weiterer Baustein in einer Serie von Erklärungsversuchen, die alle nicht zueinander passen“, sagte der Haushaltsexperte der Grünen, Alexander Bonde. Was bleibe, sei ein sehr fragwürdiger Umgang der Ministerin mit Steuergeldern.
Auch der Chef des Haushaltsausschusses im Bundestag, Otto Fricke, fragt sich: „Warum hat Frau Schmidt nicht sofort erklärt, dass sie die Fahrten 2009 nur deshalb privat abgerechnet hat, weil der Sohn mitgefahren ist?“ Der FDP-Politiker forderte die Ministerin auf, ihre Dienstwagenfahrten während des Urlaubs auch für die Jahre 2006 bis 2008 überprüfen zu lassen und kritisierte die scheibchenweise Veröffentlichung durch das Ministerium. Gleichzeitig räumte er ein, das Thema Dienstwagen sei zu einem „reinen Wahlkampfthema“ geworden.