(dpa) Seine Rolle in der Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU bezahlt Ex-Bundesinnenminis-ter Manfred Kanther (CDU) mit einer Geldstrafe von 54 000 Euro. Das Landgericht Wiesbaden befand ihn am Donnerstag der Untreue zu Lasten seiner Partei für schuldig; der 68-Jährige akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal. Eine frühere Verurteilung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Für den Ex-CDU-Finanzberater Horst Weyrauch ermäßigt sich die wegen Beihilfe erst verhängte Geldstrafe von 61 200 auf 45 000 Euro. Das Verfahren gegen den dritten Beteiligten, den früheren hessischen CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, wurde schon früher aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.
Kanther, Weyrauch und Wittgenstein hatten von Ende 1983 bis Anfang 2000 eine millionenschwere schwarze Parteikasse geführt. Das Guthaben lagerte in der Schweiz und betrug durchschnittlich rund neun Millionen Euro (18 Millionen Mark) im Jahr, wie die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt in der Urteilsbegründung sagte. Sie hielt den Angeklagten zugute, dass das Geld ausschließlich in Wahlkämpfe und andere Parteizwecke floss. Allerdings hätten Kanther und Wittgenstein nach eigenem Gutdünken gehandelt und den CDU-Landesvorstand nicht eingeweiht.