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BERLIN: Heimliche Handy-Ortung per SMS

BERLIN

Heimliche Handy-Ortung per SMS

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    Die deutschen Sicherheitsbehörden setzen bei ihrer Arbeit verstärkt auf digitale Überwachungstechnologie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verschickte im ersten Halbjahr 2014 fast 53 000 sogenannte stille SMS zur Ortung von Handys – und damit fast doppelt so viele wie im ersten Halbjahr 2013. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Mit diesen Kurzmitteilungen ohne Text, die auf dem Handy des Empfängers nicht angezeigt werden, können Polizei, Zoll oder Geheimdienste Verdächtige orten und Bewegungsprofile erstellen.

    Auch beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei nahm die Nutzung „stiller SMS“ gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht zu. Das BKA versandte in den ersten sechs Monaten des Jahres fast 35 000 solcher Kurzmitteilungen, die Bundespolizei fast 69 000 – das waren jeweils rund 3000 mehr als im ersten Halbjahr 2013. Die Angaben zu „stillen SMS“ beim Zoll stufte die Regierung als Verschlusssache ein.

    Der Linke-Abgeordnete Andrej Hunko, der die Anfrage gestellt hatte, äußerte sich beunruhigt: „Mich besorgt der ausufernde Versand von Spionage-SMS.“ Durch diese Mitteilungen würden Mobiltelefone zu einer Ortungswanze, ohne dass die Betroffenen etwas davon merkten. Der Verfassungsschutz werde zum „elektronischen Spitzelapparat“.

    Zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) griff das BKA in der ersten Jahreshälfte 704 Mal. Darunter waren auch einige, die bereits im vergangenen Jahr begonnen hatten und weitergeführt wurden. Solche „TKÜ-Maßnahmen“ werden unter anderem genutzt, um Telefonate mitzuhören, E-Mails oder SMS mitzulesen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013 blieben die Zahlen laut BKA aber in etwa gleich. Damals hatten die Ermittler dieses Instrument 710 Mal angewendet.

    Der Einsatz sogenannter IMSI-Catcher zum Abhören von Telefongesprächen nahm bei BKA, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz leicht ab. Beim Zoll nahm ihr Einsatz dagegen zu. Für die Nutzung solcher Überwachungsinstrumente gibt es bestimmte Hürden: Nötig ist zum Teil eine richterliche Anordnung, etwa für die Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von IMSI-Catchern. Auch der Verfassungsschutz braucht ein O.k. für die Nutzung von „stillen SMS“.

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