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Herr Nachbar, es reicht!

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Herr Nachbar, es reicht!

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    Streithähne unter sich.Illustration: Fotolia
    Streithähne unter sich.Illustration: Fotolia Foto: trueffelpix.com (84842471)

    Punkt eins: mehr Bewegung. Zwei: weniger Stress. Rauchen aufhören, Keks-Verbot, mehr Zeit für die Familie, das Übliche. Ach ja: und weniger streiten. Auch so ein Klassiker. Fertig ist das Vorsatz-Paket fürs neue Jahr. Sprechen wir uns im Februar wieder. Nach den ersten Überstunden im Büro und dem 100. Blick auf die Turnschuhe, die jungfräulich in Weihnachtspapier gehüllt noch immer vor sich hinschlummern. Alle Achtung vor den 60 Prozent der Deutschen, die sich einer Forsa-Umfrage zufolge für 2016 gar nichts vorgenommen haben.

    Vorschlag zur Güte: Man kann sich ja mal nur auf eine Sache stürzen. Auf das Streiten beispielsweise. Der Streit ist so alt wie die Menschheit. Weil dies auch der Mann für sich in Anspruch nehmen darf, erscheint es durchaus logisch, dass er in Konfliktfällen eine herausragende Stellung einnimmt. Zieht man noch in Betracht, dass zwischenmenschliche Auseinandersetzungen hierzulande überwiegend friedlich vor einem anständigen Gericht ausgetragen werden, ja dann muss die Rechtsschutzversicherung Advocard zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen: 67 Prozent der juristischen Streitfälle tragen eine männliche Handschrift. Kleine Einschränkung: Die Frauen, so heißt es, holen langsam auf.

    Ein Streifzug durch besonders kuriose Streitfälle des zu Ende gegangenen Jahres ist demzufolge nicht nur männlichen Protagonisten gewidmet, sondern dem Männlichen an sich. Begeben wir uns zunächst zu einer der letzten Bastionen maskulinen Dominanzverhaltens. Dazu sinniert im vergangenen Januar der Düsseldorfer Amtsrichter Stefan Hank: „Trotz der (...) Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet.“

    Jetzt die Pointe. Hank sagt: „Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“ Kein Witz: Ein Mieter hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Vermieterin ihm nach seinem Auszug 2000 Euro von der Kaution abzog, weil die edlen Böden rund um die Toilette stumpf geworden waren. Mit Erfolg. Im Oktober bekommt er auch in zweiter Instanz recht – obwohl diesmal eine Richterin den Vorsitz hat.

    Beispiel zwei: Der Chef eines Kaffeevertriebs aus Mönchengladbach weist einen Mitarbeiter an, sich ans Steuer eines Lieferwagens zu setzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps prangen. Mach ich nicht, sagt der Fahrer. Er fahre doch nicht ein solches „Puffauto“. Die Fronten verhärten sich, am Ende steht die Kündigung. Der Mitarbeiter wehrt sich vor dem Arbeitsgericht dagegen. Ohne Erfolg. Im Oktober heißt es im Urteil: Der Arbeitgeber habe grundsätzlich die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer ein nach seinen Vorstellungen gestaltetes Fahrzeug zuzuweisen.

    Noch ein Fall aus dieser Abteilung. Ein Mann hat in den vergangenen Jahren zehntausende Parksünder angezeigt. Nun gerät Ex-Pornostar Dolly Buster (bürgerlich: Nora Baumberger) in sein Fadenkreuz. Der als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordene Frührentner verlangt mehrere hundert Euro Schmerzensgeld, weil Frau Buster in einer Fernsehsendung gesagt habe, er „geile“ sich am Anzeigen von Falschparkern auf. Das Amtsgericht im niedersächsischen Osterode am Harz weist das Begehren im Januar zurück. Auch weil das Wort „geil“ aus dem Munde einer früheren Pornodarstellerin nicht unbedingt eine Beleidigung sein müsse.

    Lerne: Auch in der Justiz ist so manches eine Frage der Perspektive. Mann (und auch Frau) kommt eine differenzierte Betrachtung der Sachlage naturgemäß nicht in den Sinn, wenn die Emotionen überschäumen und mit dem Gang zum Kadi gedroht wird.

    Die Versicherung Advocard will herausgefunden haben: Die Deutschen streiten immer mehr. Habe es statistisch betrachtet 2012 noch 20,9 juristische Streitfälle pro 100 Einwohner gegeben, seien es jetzt – 2015 – 22,3. Eine glückliche Fügung, wenn das Ergebnis so ausfällt, schließlich will eine Rechtsschutzversicherung Rechtsschutzversicherungen verkaufen. Vorstandssprecher Peter Stahl würde natürlich nie die deutsche Streitkultur beklagen. Also begründet er seine Statistik damit, dass man es heute mit „sehr gut informierten Verbrauchern“ zu tun habe. „Obwohl das deutsche Recht sehr komplex ist, wissen sie sehr genau um ihre Rechte und treten für diese selbstbewusst ein.“

    Allerdings ist laut dem Advocard-„Streitatlas 2015“ Bayern mit 18,8 Streitfällen pro 100 Einwohner der friedfertigste Flecken im Land. Und innerhalb Bayerns sind die Landkreise Rhön-Grabfeld (15,3 Streitfälle pro 100 Einwohner), Haßberge (15,5), Main-Spessart (15,8) und Bad Kissingen (16,2) auch noch ziemliche Streit-Mickerlinge. Am streitfreudigsten ist Berlin (29,3), die Bundeshauptstadt. Ob das an der Berliner Schnauze liegt?

    Am Amtsgericht Augsburg wird im vergangenen Juli ein, nennen wir es vergleichsweise magerer, Fall verhandelt. Das Ganze beginnt so: Ein Mann verklagt einen Pizzaservice, weil er mit dem gelieferten Essen nicht zufrieden ist. Er fordert den Ersatz von – halten Sie sich fest – fünf Euro, unter anderem, weil eine Pizza kleiner war als beschrieben. Er bekommt recht, allerdings nur teilweise. Das Amtsgericht spricht ihm zwei Euro zu. Blöd nur, dass es Prozesskosten gibt. Der Kläger muss 140 Euro Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen, der Pizzadienst 100. Finanziell hat sich der Aufwand nicht wirklich gelohnt.

    In kulinarischen Fragen mag es in der Natur der Sache liegen, dass der Hunger beim Anblick des Streitobjektes gerne wächst. So finden sich unter den kuriosen Fällen stets auch juristische Geschmacksunterschiede wie im, sagen wir: großen Schinkenstreit von Isenbüttel. Der Krimi geht so: Ein 62-Jähriger hat bei einer Tombola der Landjugend in Niedersachsen fettes Glück. „1 Schinken“ steht auf seinem Los. Als er seinen Gewinn abholt, werden ihm statt einer prächtigen Keule ein paar mickrige Schinkenscheiben offeriert. Der Mann hält das für einen Skandal und geht vor Gericht. Brust oder Keule? Brust, entscheidet das Amtsgericht Gifhorn und lehnt die Klage ab. Weil: Die Vorstellungen, was „1 Schinken“ sei, könnten auseinandergehen. Außerdem sei eine Tombola ein nicht staatliches Glücksspiel, da seien Gewinne nicht verbindlich. Der Mann hat an seiner Niederlage schwer zu knabbern.

    Womit wir geschmeidig im Reich der Knabberfische wären und im weitesten Sinne ebenfalls beim Essen. In manchen Kosmetikstudios gibt es Fische, die die Hornhaut von Füßen abfieseln. Die Stadt Köln verbietet das, weil die Nutzung von Fischen zu reinen Wellness-Zwecken nicht mit dem Tierschutz vereinbar sei. Das Verwaltungsgericht entscheidet jedoch im Juli: Fische dürfen sehr wohl Füße anknabbern. Wobei die Frage offenbleibt, für welche Partei die Prozedur ein größeres Vergnügen ist: Mensch oder Tier?

    Es sind die vielen Dinge des Alltags und des vermeintlich privaten Lebens, die den Löwenanteil an solchen Klagen ausmachen. Beschädigte Ware, Ärger mit dem Reiseveranstalter, solche Sachen. Immer häufiger kommen auch die neuen Medien ins Spiel. Urheberrechtsverletzungen im Internet beispielsweise. Und ganz wichtig natürlich: alles rund ums Mietrecht, um Lärm, Gestank oder sonstige Unannehmlichkeiten. In die unscheinbare Statistik fließen aber auch so aufsehenerregende Fälle ein wie der des Rauchers Friedhelm Adolfs, dem nach 40 Jahren die fristlose Kündigung seiner Parterrewohnung ins Haus flattert. Er soll die Nachbarn mit seiner Qualmerei unzumutbar belästigt haben. In den ersten zwei Instanzen verliert er. Aber der Bundesgerichtshof rügt Verfahrensfehler und gibt den Fall zurück ans Düsseldorfer Landgericht, wo seit dem 11. Januar neu verhandelt wird.

    Noch so ein beliebtes Thema: Haustiere. Ist eine Kündigung rechtens, wenn ein Geschwisterpaar in einer 100-Quadratmeter-Stadtwohnung 18 Katzen, darunter sieben ausgewachsene hält? Ja, urteilt das Amtsgericht. Sieben ausgewachsene Katzen ausschließlich in der Wohnung zu halten, stelle eine Pflichtverletzung des Mieters dar. Ein Fall, der in die Kategorie „kurios“ eigentlich schon nicht mehr passt. Genauso wie der Dauerbrenner Kuhglocken. Im Sommer hat sich beispielsweise das Amtsgericht Miesbach damit zu beschäftigen. Wann und wo exakt dürfen Kühe mit Glocken grasen, wenn der Nachbar eines Bauernhofes gar nicht gut auf das Gebimmel zu sprechen ist? Der Zoff endet mit einem Vergleich. Eine ähnliche Diskussion in der Schweiz schwappt bis ins Allgäu hinüber, wo die Menschen wochenlang darüber diskutieren. Streiten kann auch unterhaltsam sein. Mit Infos von dpa

    Zivilklagen in Bayern

    Amtsgerichte: An den bayerischen Amtsgerichten gingen im Jahr 2012 (das sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen des Justizministeriums in München) knapp 152 000 Zivilklagen ein. Zum Vergleich: 2005 waren es noch gut 176 000. Landgerichte: Sie hatten sich 2013 mit knapp 65 000 neuen Zivilverfahren in erster Instanz zu beschäftigen. Die Vergleichszahl 2005 betrug 70 000. Justiz im Freistaat: Insgesamt gibt es in Bayern drei Oberlandesgerichte: München, Nürnberg und Bamberg. Hinzu kommen 22 Landgerichte und 73 Amtsgerichte mit sieben Zweigstellen. Die ordentlichen Gerichte sind für alle Zivil- und Strafverfahren sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit, das heißt insbesondere für Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen zuständig. Text: AZ (Quelle: Justizministerium Bayern)

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