(dpa) Siebeneinhalb Monate nach dem verheerenden Luftangriff von Kundus hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Oberst Georg Klein eingestellt. Klein und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, teilte die Justizbehörde am Montag in Karlsruhe mit. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 auf zwei von Taliban geraubte Tanklastwagen waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch viele Zivilisten.
BERLIN/KUNDUS