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BERLIN: Mehr Klarheit bei Riester-Rente

BERLIN

Mehr Klarheit bei Riester-Rente

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    Nach dem Wirbel um die Rückforderung von 500 Millionen Euro Zulagen zur staatlich geförderten Riester-Rente hat die Bundesregierung Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz beschlossen. Der Anspruch auf Zulagen kann nachträglich gesichert werden. Die Regeln für die Zulageberechtigung sollen einfacher werden.

    Damit reagiert das Kabinett auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Eingeführt werden soll ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte.

    Folgendes Beispiel ist typisch für den entstandenen Ärger: Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte „riestert“. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist mittelbar zulageberechtigt.

    Bei der Geburt eines Kindes ändert sich dies aber. Dann wird zumeist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, indem der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Viele haben das in der Vergangenheit übersehen.

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