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BERLIN: Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer wird angehoben

BERLIN

Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer wird angehoben

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    Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen – unabhängig vom Erfolg der umstrittenen Pläne der schwarz-gelben Koalition. Nach dem neuen Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

    Nach dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur am Montag vorlag, muss der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung fällig. Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben. Der alle zwei Jahre fällige Existenzminimumbericht der Regierung sollte noch am Montag in die Ressortabstimmung gehen und am 7. November vom schwarz-gelben Kabinett beschlossen werden.

    Die jetzt erforderliche Anhebung des Grundfreibetrages entspricht fast genau den Zahlen, die Teil der umstrittenen Steuerpläne der schwarz-gelben Koalition sind. Union und FDP wollen als einen Schritt zum Abbau der „kalten Progression“ den Grundfreibetrag in zwei Stufen anheben – um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.

    Das schwarz-gelbe Entlastungspaket hat ein Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr. Der Bund will zwei Drittel der anfallenden Kosten schultern. Vor allem die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen das Paket aber ab. Zumindest einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, der ohnehin verfassungsrechtlich geboten ist, würden auch SPD und Grüne im Bundesrat wohl mittragen.

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