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BERLIN: Union will Ärzten Sterbehilfe verbieten

BERLIN

Union will Ärzten Sterbehilfe verbieten

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    Ärztepräsident: Frank Ulrich Montgomery
    Ärztepräsident: Frank Ulrich Montgomery Foto: Foto: Marius Becker, dpa

    Die Union strebt ein Sterbehilfe-Verbot an, das nicht nur Vereine, sondern auch Ärzte und andere Einzelpersonen bei Suizidbeihilfe mit Haftstrafen bedroht. Bei der angestrebten Regelung gehe es nicht allein um gewerbsmäßige Vereine, die mit dem Tod Geld verdienten, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand der Welt.

    Es gehe auch um Einzelpersonen und Ärzte, die Sterbehilfe in organisierter Form anbieten wollten. SPD-Politiker hatten vorgeschlagen, Ärzten eine Erlaubnis zum assistierten Suizid zu geben. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt eine solche Forderung ebenfalls vehement ab. „Wir möchten nicht die Profis für den Tod sein. Wir sind die Profis für das Leben“, sagte er.

    Die moderne Palliativmedizin biete auch Schwerstkranken viele Möglichkeiten, ihr Leben schmerzlos und in Würde zu Ende zu leben, ergänzte er in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Der Arzt als billiger Tötungsmedikamentebeschaffer, das kann ja wohl nicht gemeint sein.“

    Eine Erlaubnis der Sterbehilfe für Ärzte befürworten etwa die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, sowie Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU).

    Laut Brand soll das von der Union favorisierte Verbot der Sterbehilfe im Strafrecht verankert werden. Es gebe einen breiten Konsens, „dass wir die organisierte Suizid-Beihilfe stoppen wollen“, sagte Brand. Ein wirksames Verbot könne nach bisheriger Prüfung aber nicht durch Änderungen im Vereinsrecht, sondern am ehesten durch Präzisierungen im Strafrecht erreicht werden. Damit wandte sich Brand gegen Pläne der SPD, ein Verbot oder eine Begrenzung von Tätigkeiten wie beim Verein Sterbehilfe Deutschland um Roger Kusch mit den Mitteln des Vereinsrechts anzustreben.

    Ärztepräsident Montgomery sprach sich indes gegen ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe für Ärzte aus. Das Standesrecht reiche aus. Das Berufsrecht untersage – bislang als einzige Instanz – Ärzten die Beihilfe zum Suizid. Mit einer Regelung darüber hinaus bestünde die Gefahr, dass die Palliativmedizin in den Bereich des Strafrechts gerückt werde. „Bei der palliativen Sedierung, die gewollt ist, reizt man schmerzlindernde Medikamente bis zu einer Stufe aus, wo auch ein Risiko besteht, dass sie lebensverkürzend wirken“, sagte er. Das sei eine schwierige Gratwanderung für die Ärzte. Mit einer Rechtsverschärfung bestünde das Risiko, dass der Mut zu dieser intensiven Schmerztherapie wieder sinken würde.

    Der CDU-Politiker Hintze sprach sich dagegen erneut für eine ärztliche Unterstützung beim Sterben in schwersten Leidenssituationen aus. „Meiner Ansicht nach sollte der ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein, wenn der Patient dies wünscht und der Arzt in einer Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass er diesem Wunsch nachkommen will“, sagte Hintze.

    Der Deutsche Bundestag will nach der Sommerpause die Debatte über ein Verbot von Sterbehilfe beginnen.

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