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WÜRZBURG: Wann dürfen Polizisten töten?

WÜRZBURG

Wann dürfen Polizisten töten?

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    Polizisten durchsuchen am Tag nach dem Einsatz in Würzburg das Gelände nach Spuren.
    Polizisten durchsuchen am Tag nach dem Einsatz in Würzburg das Gelände nach Spuren. Foto: Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Die tödlichen Schüsse aus Polizeiwaffen auf den Axt-Angreifer von Würzburg rücken das Thema Dienstwaffengebrauch in den Mittelpunkt. Unter welchen Umständen dürfen Polizisten zur „Ultima Ratio“ greifen?

    Wie oft schießen Polizisten in Deutschland?

    Rein statistisch schießen deutsche Polizisten etwa alle zehn Tage auf Menschen. Tote sind dabei selten. 2014 erschossen nach Zahlen des Bundesinnenministeriums Polizeibeamte sieben Menschen und verletzten 31 durch Kugeln. In 46 Fällen schossen die Beamten gezielt, meist in Notwehr. Nicht jeder gezielt gemeinte Schuss traf, daher gab es weniger Verletzte und Tote als Vorfälle. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.

    Wie werden die Beamten an der Waffe ausgebildet?

    Im Schießtraining üben die Beamten, möglichst so zu treffen, dass der Schuss nicht tödlich ist, zum Beispiel ins Bein. Sie trainieren auch sogenannte Deut-Schüsse, bei denen die Waffe gezogen und sofort ohne genaues Zielen abgedrückt wird.

    Wie laufen Schusswaffeneinsätze in der Praxis?

    In der Praxis sieht es oft ganz anders aus. Meistens müssen sich die Polizisten im Ernstfall in Sekundenschnelle auf eine kurze Entfernung verteidigen, wenn ihre Pistole noch im Holster steckt. Die beste Chance, einen wirkungsvollen Treffer zu landen, bietet sich dem Beamten dann am Oberkörper. Der Einsatz von Pfefferspray scheidet in solchen Situationen aus, weil es oft nicht sofort wirkt oder Täter in Extremsituationen – eventuell unter dem Einfluss von Aufputschmitteln – gar nicht darauf reagieren, erklärt der bayerische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Peter Schall.

    Kommt es dabei oft zu Exzessen?

    In Deutschland nicht. Es gibt allerdings immer wieder umstrittene Fälle wie den des vermutlich psychisch kranken Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg. Polizisten hatten 2009 16-mal auf den 24-Jährigen geschossen und ihn zwölf Mal getroffen. Nach seinem Tod brach in Bayern eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes los.

    Was ist die rechtliche Grundlage für den Gebrauch der Waffe?

    Gesetzlich geregelt ist der Einsatz der Dienstwaffe im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz (PAG) der Länder. Verkürzt und vereinfacht steht im bayerischen PAG: Polizisten dürfen nur in Extremsituationen. Gründe dafür sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Schießen ist aber auch dann erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters auf andere weise nicht zu vereiteln sind. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Wenn möglich, muss der Waffengebrauch zunächst angedroht werden oder ein Warnschuss erfolgen.

    Wie exakt sind die gesetzlichen Vorschriften?

    Recht konkret. Genaue Regelungen finden sich auch für Ausnahmen. So heißt es etwa in Artikel 66, dass Schusswaffen nicht gegen Personen eingesetzt werden dürfen, die „dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind“. Geregelt ist auch, wann auf Personen in einer Menschenmenge geschossen werden darf: nämlich dann, wenn aus der Menge heraus schwere Gewalttaten begangen werden oder direkt bevorstehen.

    Was ist der „finale Rettungsschuss“?

    Dieser Begriff beschreibt die gezielte Tötung von Straftätern durch Polizisten. Voraussetzung für einen solchen Schuss ist, dass Menschen nicht auf andere Weise aus einer lebensgefährlichen Situation gerettet werden können. Finale Rettungsschüsse werden am häufigsten bei Geiselnahmen eingesetzt. Das juristische Konzept dafür wurde in den Siebzigerjahren nach der Olympia-Geiselnahme von München entwickelt. In 13 Bundesländern gibt es diese Regelungen, nur in Berlin, Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Dort kann das gezielte Töten nur mit einer Notwehr- oder Nothilfe-Situation gerechtfertigt werden. Beamte können nach den Schüssen mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert sein

    Was passiert, wenn ein Polizist einen Menschen erschossen hat?

    Immer wenn ein Polizist einen Menschen tötet, leitet die Justiz ein Ermittlungsverfahren ein, um zu überprüfen, ob das Vorgehen rechtmäßig war. Spezielle Ermittler des Landeskriminalamts übernehmen die Ermittlungen. Wenn sich herausstellt, dass die Tötung rechtswidrig war, wird der Polizist vor Gericht gestellt.

    Gibt es auch im Fall des Axt-Angreifers von Würzburg Kritik am Vorgehen der Polizei?

    Nein. Eine Debatte hat sich in erster Linie an einer Twitter-Nachricht der Grünen-Politikerin Renate Künast entzündet. Sie schrieb drei Stunden nach dem Angriff „Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden????Fragen!“ und handelte sich damit böse Reaktionen ein. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte, der Vorgang werde akribisch untersucht. „Da brauchen wir diese parlamentarische Klugscheißerei überhaupt nicht.“ GdP-Landeschef Peter Schall sagte: „Kein Kollege schießt gern. Denn er hat dann ein Ermittlungsverfahren am Hals und ist enormen psychischen Belastungen ausgesetzt.“ Wenn jemand mit einer Axt auf Polizisten losgehe, habe er ein hohes Risiko. Schall: „Wenn er Glück hat, ist er nur verletzt, wenn er Pech hat, ist er tot.“

    • Lesen Sie hier alle aktuellen Informationen zum Attentat in Würzburg in unserem Live-Blog
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