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BERLIN: Was das Verfallsdatum genau bedeutet

BERLIN

Was das Verfallsdatum genau bedeutet

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    Mindestens haltbar bis zum 2. April: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in die Diskussion geraten.
    Mindestens haltbar bis zum 2. April: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in die Diskussion geraten. Foto: Foto: dpa

    Ist ein Joghurt schlecht, wenn er abgelaufen ist? Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Becherdeckeln und Verpackungen im Küchenschrank ist in die Diskussion geraten. Denn Jahr für Jahr landen im wohlhabenden Deutschland tonnenweise wertvolle Lebensmittel auf dem Müll, die noch völlig einwandfrei wären. Eine Aufklärungskampagne in 21 000 Supermärkten soll Kunden von diesem Montag an besser informieren, was das Verfallsdatum genau bedeutet. Denn ein alle überzeugender Alternativbegriff ist nicht in Sicht.

    Wie ist das Mindesthaltbarkeitsdatum rechtlich geregelt?

    Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gehört bei den meisten Produkten ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf die Packung. Das meint den Zeitpunkt, „bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält“. Es ist also im Grunde eine Art Qualitätszusage. Aufgedruckt werden muss in wenigstens zwei Millimeter großer Schrift der genaue Tag, bei langlebigen Produkten reicht auch eine Angabe wie „mindestens haltbar bis Ende 07/2013“. Kein Mindesthaltbarkeitsdatum brauchen frisches Obst, hochprozentiger Alkohol oder Zucker.

    Wer bestimmt das Datum, und wie wird es überprüft?

    Verantwortlich für das Datum sind die Hersteller. Dabei stützen sie sich auf Erkenntnisse, wie sich der Zustand des Produkts unter bestimmten Bedingungen verändert – etwa im Vitamingehalt. Beim Joghurthersteller Danone ist es die Forschungs- und Entwicklungsabteilung, die den Tag X mit mehreren Methoden ermittelt. „Geprüft werden auch Geruch, Geschmack oder Konsistenz“, wie eine Sprecherin sagt. Mindestens haltbar sind Joghurts dann etwa vier bis sechs Wochen. Zuständig für die Kontrolle der Kennzeichnungen sind die Lebensmittelbehörden der Bundesländer.

    Wie geht es im Supermarkt weiter?

    Wenn sie ins Geschäft geliefert werden, haben Produkte zeitlich „Luft“ bis zum Ablauf des MHD. In die Regale kommen die Lebensmittel erst nach und nach. Beim Nachfüllen von Lücken werden dann auch die Haltbarkeitsdaten geprüft, wie es beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels heißt. Naht der aufgedruckte Tag, gebe es zwei Varianten: Die Ware wird heruntergesetzt und als Sonderangebot verkauft. Oder sie geht an Tafeln, die Lebensmittel an Bedürftige verteilen. Ist das MHD erreicht, kommt die Packung aus dem Regal. Dabei wissen viele Kunden, dass Produkte mit kürzerem Datum meist vorne stehen – und greifen lieber nach hinten.

    Wäre eine andere Bezeichnung als „Mindesthaltbarkeit“ besser?

    Ob es einen treffenderen Begriff gibt, ist umstritten. Manche Experten warnen, das MHD werde zu oft als Wegwerffrist verstanden. Der Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP), schlug daher zwei andere Angaben für die Packung vor: „voller Genuss bis zum Tag X und essbar bis zum Tag Y“. Die Formel „mindestens haltbar bis“ sei eigentlich klar, argumentieren dagegen Handel und Hersteller. Das sieht auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) so. Sie bezweifelt, ob zum Beispiel das englische „best before“ („am besten bis . . .“) viel verständlicher wäre.

    Was soll die Aufklärungsaktion bringen?

    Von diesem Montag an sollen rund vier Millionen Flugblätter und Info-Karten in 21 000 Supermärkten verteilt werden. Die Aktion mit dem Lebensmittelhandel ist für Aigner ein Baustein im Kampf gegen die enorme Verschwendung, die gerade eine Studie dokumentierte: Aus den privaten Haushalten stammen 6,7 Millionen von elf Millionen Tonnen Nahrung, die hierzulande jährlich im Müll landen. Jeder Bürger wirft im Schnitt 82 Kilo Lebensmittel weg, dabei wären 53 Kilo noch genießbar. Ein Anliegen der Kampagne: Den Unterschied des MHD zum „Verbrauchsdatum“ für leicht verderbliche Ware wie Hackfleisch klar machen – danach darf ein Produkt nicht mehr verkauft werden.

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