Nach einer neuen Entscheidung des Oberlandesgerichts München können gut 50.000 Wirecard-Aktionäre vorerst auf Entschädigung im Insolvenzverfahren hoffen. Der fünfte OLG-Senat hat entschieden, dass die Wirecard-Aktionäre ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Gegen den Insolvenzverwalter Michael Jaffé geklagt hatte die Vermögensverwaltung Union Investment, die von 2015 bis 2020 Wirecard-Aktien für 33 ihrer Kunden gekauft hatte. Zuerst berichtete die „Süddeutsche Zeitung”.
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