Im Nachspiel des ersten Urteils im Cum-Ex-Steuerbetrug muss der Verurteilte weitere elf Millionen Euro an den Staat zahlen. Das Bonner Landgericht hatte den früheren Börsenhändler im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt und die Einziehung von 14 Millionen Euro angeordnet.
Bonn