Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Luxemburg: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Luxemburg

EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

    • |
    • |
    Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen.
    Der EuGH stärkt die Absicherung von Pauschalreisenden bei Insolvenzen. Foto: Clara Margais/dpa

    Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird”.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden