Im Streit um die Nutzung von Rohren, in denen Internetkabel liegen, hat die Deutsche Telekom eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Unternehmen müsse dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren, teilte das Verwaltungsgericht Köln mit und verwies dabei auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom sei abgelehnt worden (Aktenzeichen 1 L 681/24).
Köln