Eine erste Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts dämpft im Wirecard-Skandal die Hoffnungen zehntausender Aktionäre auf Schadenersatz. Im Kapitalanleger-Musterverfahren können demnach keine Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorgebracht werden, die die Bilanzen des Skandalkonzerns bis zu dessen Kollaps im Sommer 2020 bestätigt hatten.
München