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Würzburg: Aufpassen beim Umzug: In welchen Fällen man ab Juni für den Energieverbrauch des Nachmieters zahlen muss

Würzburg

Aufpassen beim Umzug: In welchen Fällen man ab Juni für den Energieverbrauch des Nachmieters zahlen muss

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    Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bezüglich der Energieversorgung ab 6. Juni neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung im Falle eines Umzugs gelten. Bislang war es möglich, den Energieversorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich. Der Energieanbieter muss mindestens zwei Wochen vor dem Umzug informiert werden.

    Bei der WVV ist die Abmeldung entweder im WVV-Onlineservice oder per E-Mail an kontakt@wvv.de mit den Angaben der Kunden- und Zählernummer, des abgelesenen Zählerstands mit Datum, des Nachmieter/Hausbesitzers, der Rechnungsanschrift und ggf. der neuen Bankverbindung möglich.

    Eine rückwirkende Abmeldung ist ab dem 6. Juni nicht mehr zulässig. Wird der Vertrag erst nach dem Auszug aus der alten Wohnung abgemeldet, ist der ehemalige Bewohner noch für den anfallenden Energieverbrauch bis zur tatsächlichen Abmeldung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch kann es passieren, dass der Energieverbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt wird, erklärt die WVV in der Mitteilung.

    Bei Einzug in eine neue Wohnung und erst nachträglicher Anmeldung erfolgt die Versorgung vorerst im Rahmen der Grundversorgung durch den zuständigen Energieanbieter. Allerdings erhält man laut WVV einen günstigeren Preis, wenn man sich bereits im Voraus um den Abschluss eines passenden Strom- oder Erdgastarifes kümmert.

    Die Bundesnetzagentur gibt diese neuen technischen Standards und Fristen vor, die Änderungen ab dem 6. Juni 2025 ergeben sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. (auv)

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