Seit dem Frühjahr ist Corinna Ullrich Projektmanagerin für die Ökomodellregion Rhön-Grabfeld. Im Kreistag war sie nun mit einem Anliegen, das Bioprodukte aus der Region zu stärkerer Verbreitung verhelfen soll.
Es ging um die Zertifizierung und eine Förderung durch den Landkreis, aber nicht für die Landwirte als Produzenten der Ökowaren. Die, so Ullrich, werden für ihre Zertifizierung als Bio-Betriebe sowieso schon mit staatlichen Mitteln gefördert. Der Projektmanagerin ging es darum, kleinere Unternehmen und Gastronomen zu fördern, die Bioprodukte abnehmen und weiter vermarkten. Zum Beispiel für einen Metzger, der Bio-Rindfleisch von Bauern aus der Region bezieht, oder für Gastronomen, die ein Bio-Menü auf die Karte setzen oder eine ihrer Grundprodukte – wie zum Beispiel die Kartoffeln – aus Bioanbau beziehen.
Hohe Kosten der Zertifizierung
Eine Zertifizierung als Betrieb, der Bio–Lebensmittel anbietet, könne leicht mehrere 100 Euro kosten. Für kleine Betriebe sei es daher meist uninteressant, sich als Bio-Anbieter zertifizieren zu lassen, so Landrat Thomas Habermann.
Der Vorschlag der Projektmanagerin lautete, dass der Landkreis in den nächsten beiden Jahren für kleine Betriebe einen Fördertopf von insgesamt 10 000 Euro bereitstellt – 5000 Euro pro Jahr. Die Antragsteller könnten dann 50 Prozent ihrer Zertifizierungskosten ersetzt bekommen, maximal aber 800 Euro, so Ullrich. Sie selbst steht als Beraterin zur Seite. Erste Interessenten gebe es bereits.
Ob diese zertifizierten Betriebe dann auch kontrolliert würden, wollte Birgit Reder-Zirkelbach wissen. Das bejahte die Projektmanagerin. Die Betriebe würden durch die Zertifizierungsstellen überprüft.
Mehr als beantragt
Den Betrag von zweimal 5000 Euro in zwei Jahren hielt SPD-Fraktionssprecher Egon Friedel für etwas niedrig. Zweimal 10 000 Euro seien seiner Ansicht nach angemessen. Damit traf er bei Landrat Thomas Habermann auf Zustimmung und am Ende beschloss das Gremium dann auch, zweimal 10 000 Euro als Förderung vom Landkreis zur Verfügung zu stellen.
Angehoben hat der Kreistag die Leistungen für Unterkunft und Heizung für Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV. Wie Jürgen Marschall, der Leiter des Amts für soziale Angelegenheiten, erläuterte, stammt die Richtlinie dafür aus dem Jahr 2010. Eine Erhöhung um zehn Prozent habe es nur einmal 2015 gegeben, das lag dann aber immer noch unterhalb der Obergrenze. Aus eigenen juristischen Verfahren wisse man allerdings, dass Gerichte nie weniger als die Obergrenze des Wohngelds angesetzt haben.
Zuschüsse erhöht
Marschall empfahl daher eine entsprechende Erhöhung der Unterkunftszuschüsse. Gefördert werde außerdem nach neuesten Vorschriften nur noch nach der Personenzahl. Die Quadratmeter spielen demnach keine Rolle mehr. Außerdem wird auch kein Unterschied mehr gemacht, ob die Wohnung im näheren Umkreis der Kreisstadt liegt oder woanders im Landkreis. Künftig soll es dann zwischen 312 Euro für einen Ein-Person-Haushalt und bis zu 742 Euro für einen Haushalt mit sieben Personen geben.
Wenn man die alten mit den neuen Zuschüssen vergleicht, dann bekam ein Elternteil mit zwei Kindern in einer 75-Quadratmeterwohnung in Bad Neustadt 440 Euro, im restlichen Landkreis 385 Euro. Jetzt bekommt diese dreiköpfige Familie 450 Euro. Ein Elternpaar mit zwei Kindern bekam bisher in einer gleich großen Wohnung ebenfalls entweder 440 oder 385 Euro. Künftig sind es bei vier Personen 525 Euro.
Der Kreistag stimmte dieser Erhöhung ab 1. Januar 2019 ebenso zu wie der Erhöhung der Heizungszuschüsse. Für eine Heizung mit Gas gibt dann 1,35 Euro pro Quadratmeter (vorher 1,10 Euro), Heizöl bleibt gleich bei 1,20 Euro.