Röttingens Bürgermeister Martin Umscheid (CSU) gibt nach zwölf Jahren sein Amt auf. Am Dienstagmorgen teilte der 53-Jährige in einer kurzen Betriebsversammlung den städtischen Mitarbeitern mit, dass er bei der Bürgermeisterwahl am 15. März 2020 nicht mehr für das Amt kandidieren werde. Anschließend versandte er eine Pressemitteilung. "Gerne hätte ich weitergemacht, doch persönliche Gründe zwingen mich dazu", heißt es dort.
Im Weiteren führt Umscheid aus, dass er sich intensiv um seine pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern müsse und auch seine Familie Zeit einfordere. "Mit der Aufgabe eines Bürgermeisters in Röttingen ist das nicht mehr in Einklang zu bringen", so Umscheid.
"Gerne hätte ich weitergemacht, doch persönliche Gründe zwingen mich dazu."
Martin Umscheid, Bürgermeister
Zu den Aufgaben des Bürgermeisters zählten bisher auch der Vorsitz der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Leitung der städtischen Versorgungsbetriebe und der Stadtbau GmbH. Hinzu kämen über 50 Veranstaltungstage pro Jahr und die Frankenfestspiele, die ebenfalls von der Stadt veranstaltet werden. Mehr als 60 Wochenstunden an sechs bis sieben Tagen sei die Zeit des Bürgermeisters uneingeschränkt gefordert, so Umscheid.
Rückkehr ins Landratsamt möglich
Natürlich führe er sein Amt bis zum 30. April uneingeschränkt weiter, betont Martin Umscheid. Unter anderem gehe es darum, Projekte wie die Sanierung der Tauberbrücke, die Teilsanierung der Burghalle sowie die Sanierung von Grundschule und Alter Schule mit Umbau zu einem Kulturzentrum auf den Weg zu bringen. "Was ich nach dem 30. April mache, das werde ich sehen", sagt er weiter.
Dabei steht ihm die Option offen, wieder ins Landratsamt zurückzukehren. Dort war Umscheid bis zu seiner Wahl als Beamter des gehobenen Diensts beschäftigt. Zuletzt leitete er dort den Fachbereich "Verwaltung der Jugendhilfe". Dass sich Umscheid die Möglichkeit einer Rückkehr ins Landratsamt offen hält, legt sein gleichzeitiger Verzicht auf eine Kandidatur für den Kreistag nahe. Als Kreisrat dürfte er nämlich nicht gleichzeitig Beamter des Landkreises sein.