In Theilheim sind Grabeinfassungen unzulässig. Es werden aber immer mehr. Der Gemeinderat sah sich im Zugzwang. Als der neue Friedhof in den 1970er Jahren am südlichen Orts- und Waldrand entstand, sollte es ein Waldfriedhof werden. In der Friedhofssatzung ist deshalb festgelegt, dass Grabeinfassungen jeglicher Art unzulässig sind – mit Ausnahme bei den Urnenreihengräbern. Für die gärtnerische Gestaltung gilt, dass die Grabfelder als Rasenfläche angelegt werden, für deren Unterhalt die Gemeinde sorgt. Bis zu 1,40 Meter an den Grabstein angrenzend darf bepflanzt werden. Das für die Gegend eher ungewöhnliche Konzept trägt eine vom Bezirksverband für Gartenbau und Landespflege 1977 vergebene Plakette "Der grüne Friedhof".
Theilheim