Die Verantwortlichen des Bund Naturschutzes (BN) in Würzburg schließen daraus: "Das Ziel der damaligen Ausweisung, Natur und Landschaft in diesem Bereich zu erhalten und vor Veränderungen zu schützen, wurde nicht erreicht." Aus Sicht des BN liegt dies in erster Linie an der Genehmigung zahlreicher Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet (LSG), die dem Schutzziel klar entgegen wirkten.
Da nur ein kleiner Teil dieses Gebietes über andere Verordnungen geschützt ist, befürchtet der Bund Naturschutz nun weitere Bauvorhaben auf ökologisch wertvollen Flächen. Nach Auskunft von Hubert Marquart vom Landratsamt Würzburg gibt es vier neue Schutzgebiete: geschützter Landschaftsbestandteil Alandsgrund, Naturdenkmal Teufelskellergraben, Naturschutzgebiet Marsberg-Wachtelberg, geschützter Landschaftsbestandteil Hohenrotberg.
Ferner prüft die untere Naturschutzbehörde, ob nicht auch die Waldbereiche östlich von Randersacker als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden sollen. "Die auf Randersackerer Gemarkung häufig vorkommenden Trockenrasenflächen unterliegen ohnehin dem gesetzlichen Schutz", sagt Marquart.
Warum sich die Maintalschutzlandschaft nicht bewährt hat, macht Marquart an Beispielen deutlich: In den siebziger Jahren wurden bei der Weinbergsflurbereinigung in Randersacker viele Brachflächen, Trockenmauern und Steinrutschen beseitigt. Ferner bekam die Winzergemeinde eine Umgehungsstraße am Main. In der Nähe der Autobahn bauten die Randersackerer ihre Sonnenstuhlhalle. Dazu kamen Gewerbeaussiedlungen an der Lindelbacher Straße.
Und noch ein Manko hatte die Maintalschutzlandschaft: Die Bestimmungen konnten 1956 bei Bauvorhaben relativ leicht ausgehebelt werden, gibt Marquart zu bedenken. Bei den neueren Schutzgebieten seien die Vorschriften wesentlich strenger.