(kls) Ein Bildstock aus dem 15. Jahrhundert, der bis vor knapp drei Jahren nahe der Rothenburger Straße stand, muss wieder in die Stadt zurück gebracht werden, obwohl die Aufstellung genau am früheren Standort wegen des inzwischen erfolgten Straßenausbaus nicht mehr möglich ist. So entschied es das Verwaltungsgericht Würzburg und wies damit die Klage des Eigentümers gegen die untere Denkmalbehörde beim Landratsamt ab.
RÖTTINGEN