Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Ochsenfurt
Icon Pfeil nach unten

RÖTTINGEN: Bildstock muss wieder nach Röttingen

RÖTTINGEN

Bildstock muss wieder nach Röttingen

    • |
    • |

    (kls) Ein Bildstock aus dem 15. Jahrhundert, der bis vor knapp drei Jahren nahe der Rothenburger Straße stand, muss wieder in die Stadt zurück gebracht werden, obwohl die Aufstellung genau am früheren Standort wegen des inzwischen erfolgten Straßenausbaus nicht mehr möglich ist. So entschied es das Verwaltungsgericht Würzburg und wies damit die Klage des Eigentümers gegen die untere Denkmalbehörde beim Landratsamt ab.

    Der Bildstock stand ursprünglich im Privatgrundstück des Klägers ungefähr 100 Meter außerhalb des Orts an der Rothenburger Straße. Für deren Ausbau verkaufte er einen Teil seines Grundstücks. Er entfernte das darauf stehende Denkmal und brachte es aus der Stadt. Dazu hätte er allerdings eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde gebraucht. Nachdem er bekundet hatte, den Bildstock restaurieren zu lassen, wurde ihm dies gestattet. Allerdings müsse der Bildstock danach wieder aufgestellt, der Standort mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abgeklärt werden. Denn dort, wo er bisher stand, verläuft jetzt die Straße.

    Das Landratsamt fragte im Lauf der vergangenen zwei Jahre mehrmals nach, wie es um die Restaurierung und die darüber zu erstellende Dokumentation aussehe. Geschehen war aber noch nichts. Im September vergangenen Jahres erneuerte das Amt die Verpflichtung zur Restaurierung und zur Festlegung eines neuen Standorts in Röttingen. Stadt, Kreisheimatpfleger, untere Denkmalbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege legten einen Platz am Julius-Echter-Spital fest. Damit bleibe der Bezug zum Ort erhalten.

    Der Eigentümer erhob Klage gegen die Anordnung und argumentierte anders. Der angestammte Standort sei gar nicht in der Stadt, weil der Bildstock dort nur rund 50 Jahre gestanden habe, zuvor aber Jahrhunderte lang bei Burgerroth. Bei der Aufstellung im Freien würde er Schaden nehmen. Bei einer musealen Unterbringung wäre die Restaurierung nicht nötig, meinte der Kläger.

    Seine entsprechende Anfrage beim Mainfränkischen Museum Würzburg wurde aber ablehnend beantwortet. Dort meinte man, dass ein Bildstock vor Ort seinen Aussagewert habe und nicht unter den beengten Verhältnissen eines Museums.

    Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung der Einschätzung der Denkmalschützer. Deren Standortwahl sei fachlich begründet und stelle zumindest die Kontinuität des Orts her. Der Bildstock sei in der Denkmalliste unter Röttingen verzeichnet. Die Schäden am Denkmal wären gering. Mit mittelfristigen überschaubaren Maßnahmen sei seine dauerhafte Erhaltung auch im Freien möglich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden